Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.87

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- 645 -

(GR Buchacher: Ich möchte die Beweislastumkehr haben.)

Bundesgesetzgeber gerichtet ist, um Deinen Punkt zu erweitern.

Da ich auch die Beweislastumkehr durchaus nachvollziehen kann, bin ich dafür, es
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen, damit dort noch einmal
darüber beraten wird. Die Resolution des
Gemeinderates richtet sich an den Bundesgesetzgeber. Wir erinnern uns, dass Amtsvorstand Rizzoli berichtet hat, dass man
auch die Gewerbeordnung dahingehend
ändern möchte und wir nicht nur illegale
Automaten beschlagnahmen, sondern das
Lokal schließen können, in dem illegales
Glücksspiel stattfindet. Das ist noch in Ausarbeitung und wir können diesen Punkt
auch dazu nehmen.

Beschluss (einstimmig):

Beim Punkt der Besteuerung von "Schandlohn" geht es um einen ganz kleinen Versuch, den Glücksspielbetreiberinnen bzw.
-betreibern näherzutreten. Diese glauben,
eine Lücke entdeckt zu haben, da sie nicht
das Beweisproblem haben, ob es ein Geschicklichkeitsspiel oder ein Glücksspiel ist,
sondern ob es - nach dem Wortlaut des
"Tiroler Gesetzes" - eines mit zentraler
Steuerung irgendwo auf einem Computer
auf den Cayman Islands oder eine Steuerung im Automaten selbst ist.
Hier haben wir wieder einen Beweis und ein
Sachverständigenproblem. Der Landesgesetzgeber sollte die Güte haben, zu sagen,
nicht in die Bundeskompetenz einzugreifen,
die das Glücksspiel regelt, da man das Aufstellen dieser Automaten besteuert. Es ist
uns völlig egal, ob die Steuerung des Automaten auf den Cayman Islands oder im
Automaten selbst erfolgt. Der Automat wurde nachweislich aufgestellt und es muss
dafür Steuer entrichtet werden, unabhängig
davon, ob das Ding legal oder illegal nach
dem Bundesglückspielgesetz in Betrieb ist.
Das ist zumindest ein kleiner Anreiz, nicht
noch mehr solche Automaten aufzustellen,
da Steuern zu bezahlen sind.
Es ist zugegeben eine ganz kleine Barriere
ohne viel Wirkung und nichts unmoralisches, sondern in meinen Augen auch etwas Gutes, das der Stadtsenat hier beschlossen hat. GR Buchacher, ich gebe Dir
recht, dass der Kernpunkt irgendwo anders
liegt. Man muss es dem Stadtsenat zuweisen, um vielleicht die entsprechende Resolution des Gemeinderates, die auch an den
GR-Sitzung 11.7.2013

Der von GR Buchacher sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 13.6.2013
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
55.4

I-OEF 81/2013
Neuerrichtung des Recyclinghofes West (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich habe natürlich zur
Kenntnis genommen, dass die Menschen
mit dem Grünschnitt nicht mehr quer durch
die Stadt fahren und sich in der Valiergasse
kilometerlang anstellen müssen, damit sie
diesen dort abgeben können.
Das entbindet jedoch nicht von meinem
Anliegen, dass es für den Bereich im Westen der Stadt Innsbruck mit sehr vielen Bewohnerinnen- und Bewohnern nicht unbillig
wäre, einen vollständigen Recyclinghof zu
errichten.
Ich ersuche um Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Zum
Grünschnitt kann ich berichten, dass es jetzt
einen Nachmittag gibt und wir es beobachten. Sollte es zu wenig sein, müssten wir
natürlich mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) neuerlich in Verhandlungen
treten, damit man das öfters anbietet. Wir
starten jetzt mit einem Nachmittag. Das ist
auch budgetär gedeckt.
Der Recyclinghof-West ist im Arbeitsübereinkommen enthalten. Die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) ist streckenweise bereits fündig geworden. Es ist natürlich eine politische Entscheidung, ob dieser
Platz geeignet und gewünscht ist. Spätestens im Herbst 2013 erhalten wir einen Bericht, der für die Entscheidungsfindung sehr
wichtig ist. Wir arbeiten an diesem Problem,
denn ich gebe zu, dass ein Recyclinghof für
120.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner
und zirka 20.000 Menschen mit Nebenwohnsitz zu wenig ist.