Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.116
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Gesamter Text dieser Seite:
Teilnahme an der langen Nacht der Museen am 06.10.2012
Mitwirkung an der Veranstaltung „ORF – Sommerfrische“ am
06.08.2012
Abhaltung des (8.) Innsbrucker Familientages am 26.10.2012
Druckfertige Gestaltung sämtlicher Plakate, Karten und kleinen
Drucksorten (z.B. Einladungskarten)
Verfassung der monatlichen Rubrik „Innsbruck vor 100 Jahren“ und
zwölf historischer Beiträge in „Innsbruck informiert“
2.3 Archivordnung
Verfügungen des
Magistratsdirektors
vom 14.06.2005 bzw.
08.06.2006
Über seinerzeitige Anregung der Kontrollabteilung hatte der Magistratsdirektor mit Verfügung vom 14.06.2005 eine „Archivordnung für
das Archiv der Stadt Innsbruck“ in Kraft gesetzt und allen Bediensteten
mit Rundschreiben zur Kenntnis gebracht. Rund ein Jahr später ist eine
überarbeitete und ergänzte „Archivordnung für das Archiv der Stadt
Innsbruck“ vom Magistratsdirektor am 08.06.2006 verfügt worden. Diese Fassung hatte zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung (im
März 2013) noch immer Gültigkeit.
Geltungsbereich
Diese Archivordnung regelt grundsätzlich die Sicherung und Aufbewahrung sowie die Nutzung von archivwürdigen Unterlagen (Archivalien),
die sich im Eigentum der Stadt Innsbruck befinden oder von dieser
verwahrt werden. Von dieser Archivordnung unberührt bleiben die weiteren Aufgaben des Referates Stadtarchiv/Stadtmuseum. Gemäß
Punkt II. der Archivordnung hat das Archivieren insbesondere die Aufgabe, zur Wahrung der Rechtssicherheit beizutragen und die Verwaltungsführung zu unterstützen. Das Archivieren liegt im öffentlichen Interesse und schafft die Voraussetzungen für historische und sozialwissenschaftliche Forschung.
Archivwürdige
Unterlagen
Das Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum hat die generelle Aufgabe,
archivwürdige Unterlagen zu sammeln, zu ordnen, (dauernd) aufzubewahren und benutzbar zu machen. Als archivwürdige Unterlagen versteht man in diesem Zusammenhang die gesamten Dokumente, Urkunden, Akten und (Hand)Schriften, Bild- und Tonaufzeichnungen zur
Geschichte der Stadt Innsbruck und ihrer näheren Umgebung, soweit
sie erreichbar und von kulturellem, historischem und wissenschaftlichem Interesse sind sowie Unterlagen, die aufgrund ihrer rechtlichen,
politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung für Gesetzgebung,
Rechtsprechung und Verwaltung von bleibendem Wert sind.
Benützungsordnung
(Revers) und Gebührenordnung
Das Stadtarchiv Innsbruck steht sowohl Behörden für amtliche Zwecke
als auch Privatpersonen für wissenschaftliche und private Zwecke zur
Verfügung. In diesem Zusammenhang enthält die Archivordnung im
Anhang eine Benützungsordnung (Revers) und eine Gebührenordnung. Jeder Archivbenützer (der an einem bestimmten Thema arbeitet
und deshalb die Dienste des Archivs in Anspruch nimmt) ist verpflichtet, den der Archivordnung beiliegenden Revers vollständig und richtig
auszufüllen und zu unterschreiben. Er anerkennt damit einerseits die
im Revers enthaltenen Punkte (Kopiervorschriften, Verwendung elektronischer Geräte, Verhalten im Benützersaal, Anbringen von Quellen-
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Zl. KA-02183/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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