Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.130
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Zukünftig werde aber die Empfehlung für eine periodenreine Erfassung
eingehalten.
Abgeltung von
Aufwendungen /
korrekte Verbuchung
Geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung in Verbindung mit der
Rückerstattung von Materialkosten an eine Künstlerin betreffend ihre
Ausstellung in der Andechsgalerie.
Eine schriftliche Grundlage bezüglich des in Rede stehenden Betrages
konnte der Kontrollabteilung nicht vorgelegt werden. Lt. Aussage des
Amtsvorstandes wurde mündlich vereinbart, den jeweiligen Künstlern
für Ausstellungen in der Andechsgalerie pauschal € 300,00 für ihre in
diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen abzugelten.
Die Kontrollabteilung empfahl, aus Gründen der Nachvollziehbarkeit
und Transparenz zukünftig derartige Abmachungen schriftlich zu dokumentieren.
Weiters stellte die Kontrollabteilung fest, dass die gegenständliche
Rechnung fälschlicherweise auf der Vp. 1/312000-620000 – Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste Transporte verbucht worden
ist. Korrekterweise wäre die Vp. 1/312000-728100 – Entgelte für sonstige Leistungen – Galerie Andechshof heranzuziehen gewesen. Der
Amtsvorstand sicherte eine entsprechende Umbuchung zu.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Im Zeitraum zwischen 01.01.2013 und 31.03.2013 waren keine Haftbrieffreigaben durchzuführen.
4 Vergabekontrollen
Im Verlauf des I. Quartals 2013 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 4 Vergabevorgänge mit einem Gesamtnettovergabevolumen von rd. € 145.594,20 überprüft.
Die gemäß gültiger Schwellenwertverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II
Nr. 461/2012) angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren mit keiner der geprüften Vergaben überschritten.
Sämtliche kontrollierte Vergabevorgänge fanden im Unterschwellenbereich der aktuellen Fassung des BVergG 2006 entsprechend BGBl. II
Nr. 415/2011 (Kundmachung des Bundeskanzlers über die von der
Europäischen Kommission neu festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren) statt.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 27.06.2013:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 11.07.2013 zur Kenntnis gebracht.
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Zl. KA-03766/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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