Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.14
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handlung. Seit dem Jahr 1979 gibt es ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben, das die privatrechtlichen
Arbeitsverhältnisse regelt. Dieses Bundesgesetz wurde zwischenzeitlich
mehrfach novelliert. Man kann jedoch sagen, dass dieses Bundesgesetz die
Basis für die weitere rechtliche Entwicklung darstellt.
Seit dem Jahr 1993 gibt es das Bundesgleichbehandlungsgesetz für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Bundes. Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat im Jahr 1998 schon einen Frauenförder- bzw.
einen Gleichbehandlungsplan beschlossen. Dieser Ihnen bekannte Gleichbehandlungsplan beinhaltet im Wesentlichen die wichtigen Punkte, wie das
Frauenförderunsgebot bzw. die Festlegung, dass eine Gleichbehandlungsbeauftragte zu installieren ist. Diese Gleichbehandlungsbeauftragte wurde
zum ersten Mal im Feber 1998 ernannt.
Seit dem Juli 2001 wurden laut Verfügung des Herrn Bürgermeisters die Leitlinien der Innsbrucker Stadtverwaltung um den Punkt der
Frauenförderung erweitert. Dieser Frauenförderungspunkt resultiert ebenfalls aus der damaligen gesetzlichen Grundlage bzw. aus dem Gleichbehandlungsplan aus dem Jahr 1998. Im Oktober 1999 war es dann so weit,
dass das Tiroler Gemeindegleichbehandlungsgesetz beschlossen wurde.
Wie der Name schon vermuten lässt, gilt dies für Bedienstete der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Dieses Gesetz ist mit 1.1.2000 in Kraft getreten und beinhaltet
unter anderem Organe, welche zur Umsetzung der Gleichbehandlung einzurichten sind. Der Magistrat der Stadtgemeinde Innsbruck hat als solches
Organ die Gleichbehandlungskommission einzurichten. Diese Gleichbehandlungskommission existiert seit März 2000 und arbeitet natürlich seit
März 2000. Mit Feber 2001 wurde ich auf Grundlage dieses neuen Gemeindegleichbehandlungsgesetzes als Gleichbehandlungsbeauftragte ernannt.
Das Gemeindegleichbehandlungsgesetz regelt auch die Aufgaben der Organe bzw. die Aufgaben der Gemeinde der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsbeauftragten. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich mit allen Fragen der Gleichbehandlung bzw.
Frauenförderung zu befassen. Das heißt, dass Anfragenwünsche, Be-
GR-Sitzung 18.7.2002