Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.49
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lich oder nur auf die Interessen des wirtschaftlichen Erfolges der Gesellschaft bezogen, erfolgen. Es sind die Interessen für das Gemeinwohl der
Stadt Innsbruck zu berücksichtigen.
Deshalb ist man auf das an und für sich sehr sinnvolle Rechtsinstitut des Belastungs- und Veräußerungsverbotes für alle Liegenschaften
gestoßen. Wir haben bewusst nicht in den Vertrag genommen, dass unbebaute Grundstücke in das Eigentum der Gesellschaft übergehen, sondern
nur zur Verwaltung übergeben werden, damit wir auf diese Weise eindeutige Spekulationen der Gesellschaft ausschließen.
Es entsteht dadurch der große Vorteil, dass wir in der Gestaltung der Personalbearbeitung, insbesondere bei Hausmeistern und im Reinigungsdienst, flexibler sind. Wir können dann davon abgehen, dass Reinigungsfirmen, die sich zu Dumpingpreisen mit allen negativen Erscheinungsformen - wie Kinderarbeit und Ausbeutung - bewerben, eingestellt
werden. Die Stadtgemeinde Innsbruck kann also selbst tätig werden und
auch die Standards festlegen. Gleichzeitig kann Rücksicht auf die große
Fluktuation in diesem breiten Arbeitnehmerbereich genommen sowie rasch
gehandelt werden, da hier naturgemäß die Fluktuation besonders groß ist.
Wir haben die Zahl der Aufsichtsräte von fünf auf sieben erhöht, damit eine angemessene politische neben der fachlichen Vertretung
möglich sein wird. Es wurde insbesondere auch darauf hingewiesen, dass
die Mietzinsbildung sowie die Kündigungen hier exemplarisch angefügt
wurden. Ich glaube, dass es sich insgesamt um einen neuen Schritt in der
Weiterentwicklung gemeinwirtschaftlicher Unternehmungen handelt. Daher würde ich in diesem Beschluss mit allen Abänderungsanträgen die vorbildliche Gründung einer Gesellschaft sehen, die sich sicherlich weiter
entwickeln wird. Hier könnten wir wiederum ein Beispiel liefern, dem sich
andere Gebietskörperschaften anschließen könnten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es freut mich, dass wir
heute diese Ausgliederung beschließen. Ich war immer schon der Auffassung, dass betriebliche Bereiche nicht im Rahmen der Stadtverwaltung und
der Hoheitsverwaltung, sondern in privatwirtschaftlich geschaffenen Strukturen geführt werden sollen, wobei die Stadtgemeinde Innsbruck immer
Eigentümer bleiben soll.
GR-Sitzung 18.7.2002