Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.50
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Bereits vor 20 Jahren hat es die erste Ausgliederung gegeben,
als unter dem damaligen Alt-Bm. DDr. Alois Lugger und Alt-Bgm.-Stellv.
Hofrat Ferdinand Obenfeldner der Innsbrucker Sozialfonds (ISF) gegründet
wurde. Man hat damals schon erkannt, dass derartige betriebliche Bereiche
in einer betriebswirtschaftlichen Struktur besser geführt werden. Wir haben
in der letzten Funktionsperiode die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) auch aus den selben Überlegungen ausgegliedert. Dies ist eine besondere Erfolgsstory der Ausgliederung, wenn man sich ansieht, wie diese
Betriebe damals im Rahmen der Stadtverwaltung geführt wurden und wie
erfolgreich sie jetzt sind. Daher gibt dieses Ergebnis der Ideologie einer
Ausgliederung von betrieblichen Bereichen durchaus Recht.
Im Sozialbereich haben wir im Verein Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt die ambulanten Dienste, die übrigen Heime
sowie die Obdachlosenhilfe ausgegliedert. Ich darf sagen, dass hier die
Entwicklung eine überaus erfolgreiche ist. Die Verwaltung von Gebäuden
bzw. Instandhaltung von Gebäuden ist keine politische Aufgabe, sondern
eine rein fachlich technische Aufgabe und deshalb gehört diese in einen
eigenen Bereich ausgelagert.
Es wurde der gesamte Akt hervorragend in den verschiedenen
Bereichen vorbereitet. Dies betrifft die Übertragung des Personals, die
steuerliche Konstruktion, welche eine steuerfreie Einbringung ermöglicht,
aber mit einer eigenen Gesellschaft doch sicherstellt, dass man im kleineren
Umfang Geschäfte durchführen kann, die steuerpflichtig sind. Man kann
insgesamt Personal und Gebäude hier steuerfrei einbringen. Da die
GesmbH gleichzeitig Komplementär ist, wird dadurch auch die Haftung
minimiert.
Was für den Gemeinderat und für die Politik im Wohnungsbereich wichtig ist, ist die Besiedelung der Wohnungen. Hier ist eine gewisse
Sozialpflichtigkeit gegeben und ich glaube, es ist gut, dass diesbezüglich
ergänzende Bestimmungen eingeflossen sind. Es ist darauf Bedacht zu
nehmen, dass die sozialen Gesichtspunkte beachtet werden und eine entsprechende Kontrolle erfolgt. Ich sehe im Aufsichtsrat durchaus die Möglichkeit, steuernd einzugreifen.
GR-Sitzung 18.7.2002