Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.66
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 984 -
die Anmeldung des wettbewerbsrechtlich, relevanten Zusammenschlusses
von Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) im Sinne und gemäß des Inhaltes der Transaktionsverträge.
Da wir eine dem Verfahren unterworfene Partei und nicht Verfahrensführer sind, kann man noch keine verbindliche darüber Auskunft
geben, bis wann mit einem Abschluss dieses Verfahrens zu rechnen ist. Bei
gutem Verlauf - das muss ich allerdings unterstreichen - ist dies bereits im
Laufe des August 2002 möglich.
In der Folge wird zu einem weiteren Tagesordnungspunkt,
nämlich "Perspektiven des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) in
Innsbruck inklusive Straßenbahnkonzept" usw. nicht nur aus der Sicht unserer Tochtergesellschaft, sondern auch aus der Sicht des Gesamtkonzerns
kurz zu berichten sein. Ansonsten darf ich Bgm.-Stellv. Zach melden, dass
ich zunächst mit meinem Bericht fertig bin. Ich stehe später für jedwede
Fragen zur Verfügung und darf Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Schneider
bitten, seinen Bericht vorzutragen.
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Schneider: Ich möchte ganz kurz
über die Kooperationsaktivitäten mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
berichten. Es hat hier bereits jede Menge an Veränderungen im Unternehmen gegeben. Diese Veränderungen haben in den letzten Jahren doch zu
einem - wie wir glauben - sehr positiven Ergebnis für das Unternehmen
geführt. Mit Unterzeichnung dieses Verkaufs- und Kooperationsvertrages
sowie Syndikatsvertrages ist natürlich die Umsetzung des Kooperationsvertrages einer der wesentlichen Arbeits- und Organisationsschwerpunkte
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB).
Während der Verkauf des Unternehmens für die Finanzierung
der Pensionen eine wesentliche Bedeutung hatte bzw. hat, ist der Kooperationsvertrag für die weitere Entwicklung des Unternehmens wesentlich. Es
wurde im Kooperationsvertrag eine Struktur vorgeschlagen, die im Wesentlichen aus drei Ebenen besteht. Es gibt einen Kooperationsausschuss,
bestehend aus den Vorständen beider Unternehmen, die in der Folge über
an sie herangetragene Projekte entscheiden und auch die Umsetzung veranlassen.
GR-Sitzung 18.7.2002