Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.91
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- 1009 -
Nun war in den Gründungsverträgen 1994 bzw. in den zwischenzeitlich abgeschlossenen Verträgen, insbesondere auch im so genannten Nahverkehrsdienstleistungs- und Finanzierungsvertrag zwischen
Stadt Innsbruck, Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), angesichts der
gegebenen strukturellen Verhältnisse und der fehlenden Selbstfinanzierungskraft der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) vereinbart, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und in den
Fuhrpark zu tätigen.
Erstens, werden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
grundsätzlich von der Stadt Innsbruck getragen. Zweitens, sind wesentliche
zusätzliche Verkehrsleistungen, zum Beispiel durch eine Ausweitung des
Netzes, ebenfalls mit den daraus entstehenden zusätzlichen Abgängen von
der Stadt Innsbruck - wenn keine anderen Finanzquellen erschlossen werden können - nach dem Bestellerprinzip zu tragen.
Damit komme ich nun schon kurz zum Teilbereich Straßenbahnkonzept oder Erfordernis der Ersatzbeschaffung von Fahrbetriebsmitteln für unsere Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB). Wir weisen, unbeschadet des viel konkreteren und detaillierteren
Berichtes von Direktor Dipl.-Ing. Baltes, auf die dringende Notwendigkeit
hin, den jetzigen Drei-Sparten-Betrieb mit drei Fahrbetriebssystemen wie
Dieselbus, Elektro-Obus und Straßenbahn, auf zumindest zwei Fahrbetriebssysteme zu reduzieren. Auf Grund der gegebenen sachlichen, zeitlichen und technischen Verhältnisse, wäre es aus der Sicht des Unternehmens sehr wünschenswert, zumindest bis Jahresende 2002, dafür eine
grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates, als Eigentümervertreter,
zu erhalten.
Wir haben seinerzeit nicht nur als Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), sondern auch als Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)-Konzern ausdrücklich in Form einer Beschlussfassung unseres Aufsichtsrates, die verschiedenen Varianten, wie sie sich in
ihrem verkehrspolitischen und sonstigen Nutzen sowie ihren Kosten darstellen, bewertet. Ich möchte das aber jetzt nicht wieder im Detail in Erinnerung rufen.
GR-Sitzung 18.7.2002