Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.95

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2002
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1013 -

Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck stellt fest, und ersucht den
Herrn Bürgermeister, in Verhandlungen mit den zuständigen Vertretern der
Bundes- und Landesregierung entsprechende Klarstellungen zu erzielen
und zu vereinbaren:
1.

2.
3.

4.

5.

Dass der im Auftrag der Stadt Innsbruck von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) geplante, koordinierte und teilweise von der INN-Bus GesmbH (derzeit in Rechtsform
der "Auferlegung") betriebene Stadt- und Vororteverkehr in der Regelungskompetenz der Stadt Innsbruck verbleiben muss und daher
nicht Gegenstand der Verhandlungen über einen neuen Grund- und
Finanzierungsvertrag (GuF) sein kann,
dass ausschließlich die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) Regie- und Bestellorganisation des Aufgabenträgers Stadt Innsbruck für diesen Verkehr bleibt,
dass im Sinne der Beschlüsse des Tiroler Landtages und des Gemeinderates politische Verhandlungen über die Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordination der beiden Verbund-Ebenen geführt werden,
dass die Tarif-Autonomie (ÖPNRV-G § 16 Z 1) unter Bedachtnahme
auf die nötige Abstimmung mit der Verbund-Systematik (ÖPNRV-G
§ 18 Z 1) bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) (soweit sie noch als Verkehrsunternehmen tätig ist)
bzw. der INN-Bus GesmbH (in Abstimmung mit der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als Regie-Ebene
für das Verkehrsangebot im Verbundraum der Stadt Innsbruck) zu
verbleiben hat,
dass die Abrechnung und Zuscheidung der Tarifeinnahmen (ÖPNRVG §§ 16 Z 4 und 18 Z 6) jedenfalls nach dem Grundsatz der "Spitzabrechnung" (Einnahmenzuscheidung nach der tatsächlichen Beförderungsleistung) zu erfolgen hat.

Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Es gibt zwei zurzeit anstehende
Problemfelder, die uns noch nicht unmittelbar betreffen, aber eine gewisse
Bedrohung für die Interessen der Stadt Innsbruck und auch der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) sowie der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) darstellt. Ich möchte mit dem Grund- und
Finanzierungsvertrag (GuF) des Verkehrsverbundes Tirol (VVT) beginnen.
Der Verkehrsverbund Tirol (VVT) verhandelt derzeit, wie alle
anderen Verbünde in Österreich auch, mit dem Bund über neue Verträge

GR-Sitzung 18.7.2002