Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.103
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haltung des derzeitigen Investitionsprogrammes.
Darüber hinaus haben wir das Problem im Zusammenhang mit
der Stadtgemeinde Wien. Ich habe das ganze Diskussionskarussell mit einem Schreiben an die Klubobleute der im Nationalrat vertretenen Parteien
in Bewegung gesetzt - insbesondere an den Klubobmann der ÖVP
Dr. Khol, der sich dieser Sache sehr angenommen hat - indem ich darauf
hingewiesen habe, dass es das U-Bahn-Finanzierungsgesetz gibt und es ein
ähnliches Rechtsinstrument geben sollte. Man sollte überhaupt ein U-Bahnund Straßenbahnfinanzierungsgesetz machen.
Das dürfte daran scheitern, dass es einen gültigen Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Wien und der Republik Österreich gibt, wo diese
Straßenbahnfinanzierung über einen Zeitraum von mehreren Jahren fortgeschrieben ist. Es kommt noch dazu, dass das Bundesministerium für Finanzen die Ansicht vertreten hat, die Nahverkehrssituation wäre durch den Finanzausgleich abgegolten. Ich habe darauf hingewiesen, dass es nicht so
sein kann, dass die Stadt Linz auf Grund der Volkszählung ATS 250 Mio
und die Stadt Innsbruck ATS 120 Mio verliert und dann heißt es, die Nahverkehrssituation ist dadurch auch noch abgegolten.
Wir sind jetzt dabei, dies rechtlich abzuklären. Ich glaube,
dass wir bis zum Herbst 2002 in der Lage sein werden, eine entsprechende
Finanzierungszusage zu erhalten. Natürlich habe ich mich auch bemüht,
eine Reihe von anderen Unterlagen zu beschaffen. So hat zum Beispiel die
Stadt Graz ein Konzept erstellt und für Detailprojekte, die zum Teil sehr
umfangreich sind, bereits Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bund und
dem Land geschlossen.
Die Stadt Linz hat mit dem Land Oberösterreich einen Finanzierungsvertrag beschlossen, wo im Einvernehmen zwischen dem Land
Oberösterreich und der Stadt Linz bei den erstellten Straßenbahnprojekten,
die Finanzierung 50 : 50 beträgt. Dies sieht jetzt viel besser aus als bei uns.
Die Stadt Linz sagt jedoch, dass ihnen im Zusammenhang mit der Ausweitung des Straßenbahnnetzes die 50 %ige Finanzierung so schwer fällt
und sie es nicht mehr finanzieren können, außer sie erstrecken den Planungshorizont bzw. Umsetzungshorizont auf 20 Jahre. Inzwischen sind jedoch alle Systeme wieder veraltet.
GR-Sitzung 18.7.2002