Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.124

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- 1042 -

Dies wird jedoch nachher nicht das entscheidende Kriterium
sein. Wir werden - da bin ich mir ganz sicher - mit der Projektgruppe die
gleichen Kriterien, die wir bisher abgeleitet haben, noch einmal transparent
machen. Wir müssen dann entscheiden, ob wir diese für die Entscheidungsfindung zum Maßstab machen können.
Letzter Punkt und zwar zum Zustieg beim Lawinenkegel. Ich
habe dies gestern bereits im Stadtsenat erläutert. Bei der 3er-Stütze konnte
man einmal als Skifahrer einsteigen. Dieser Einstieg war an der Stütze
montiert und wurde dreimal von einer Lawine weggerissen. Daher durfte
dieser nicht wieder errichtet werden. Im unteren Bereich hat es auch Planungen gegeben, dort eine unabhängige Seilbahn zu errichten.
Es wurde die Frage gestellt, warum man die andere Seilbahn
nicht verlängert hat. Dieser Bereich ist durch Lawinen sehr gefährdet und
man weiss nicht, wo man mit der Errichtung von Schutzbauten beginnen
sollte. Somit wird das Ganze uninteressant. Es war damals sowohl in der
Jury als auch jetzt im Projektausschuss der Vertreter der zuständigen Landesbehörde anwesend und dieser wurde jedesmal, wenn wir diese Vorschläge unterbreitet haben, relativ blass. Ich werde diesen Entscheidungsprozess transparent machen, damit er nachvollziehbar wird. Danke.
Bgm. DDr. van Staa: Das Entscheidende ist, dass man die
Nordkettenbahn auf die Seegrube errichtet, weil sie am Ende ist. Das steht
außer Zweifel. Ansonsten muss sie stillgelegt werden. Die andere Frage
betrifft die Nahverkehrsmittel. Jeder möchte ein Nahverkehrsmittel auf die
Hungerburg haben. Das derzeitige Nahverkehrsmittel leidet daran, dass es
als Nahverkehrsmittel nicht angenommen wird. Es wird weder von den
Bewohnern der Hungerburg, noch von den Touristen angenommen. Deshalb ist es ja zur "Golden Line" gekommen.
Es hat die unterschiedlichsten Auffassungen darüber gegeben,
ob die Vorteile der "Golden Line" mit den Nachteilen des Stadtbildes in
Übereinstimmung zu bringen sind. Wir wissen, dass diese Frage an massivem Bürgerwiderstand gescheitert ist. Ob der Bürgerwiderstand immer
Recht hat, ist eine andere Frage. Diese Variante war jedoch nicht durchsetzbar.

GR-Sitzung 18.7.2002