Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.130
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12.
IV 1761/2002
Gründung einer Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
-----------------------------------------------------------------Bgm. DDr. van Staa referiert den Antrag des erweiterten
Stadtsenates vom 17.7.2002:
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Der Überbindung der der Stadt Innsbruck als Rechtsträgerin gesetzlich
übertragenen sowie der weiteren freiwilligen Dienstleistungen im Bereich der sozialen Wohlfahrt und des Gesundheitswesens an eine zu
gründende Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH,
wird entsprechend den im vorliegenden Amtsbericht samt Anhang
dargelegten Grundsätzen zugestimmt.
Die Stadt Innsbruck gründet laut vorliegendem Entwurf eine Kapitalgesellschaft in Form einer GesmbH unter der Firma Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH. Diese wird als 100 % Tochter
der Stadt Innsbruck mit einer Stammeinlage von € 35.000,-- gegründet. Die Stammeinlage wird zur Gänze von der Stadt Innsbruck übernommen und bar eingezahlt.
Die Stadt Innsbruck stellt an den Tiroler Landtag den Antrag auf Erlassung eines Zuweisungsgesetzes laut vorliegendem Entwurf. Auf
Basis dieses Gesetzes über die Zuweisung von Bediensteten der Landeshauptstadt Innsbruck und die Übertragung von Aufgaben an die
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH schließt die
Stadt Innsbruck weiters ein Personalübereinkommen laut vorliegendem Entwurf mit der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH ab.
Die Stadt Innsbruck als 100 % Eigentümerin der zu gründenden Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH verpflichtet sich, Bedienstete, die zum 31.12.2002 in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu den Rechtsträgern "Innsbrucker Sozialfonds (ISF)", dem
Verein "Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt", sowie
dem Verein "Wohnungshilfe Innsbruck - WOHINN" stehen, mit allen
sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten in ein Dienstverhältnis
zur Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH aufzunehmen.
Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, alle Rechtshandlungen zur
Vollziehung der Gründungsakte sowie der sonstigen Rechtsgeschäfte
im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Aufgaben im Bereiche der sozialen Wohlfahrt und des Gesundheitswesens in der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH durchzuführen und
die entsprechenden Urkunden rechtsverbindlich zu unterfertigen.
GR-Sitzung 18.7.2002