Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.134

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- 1052 -

nungshilfe Innsbruck - WOHINN" eingegliedert.
Alle drei Organisationen arbeiten hervorragend und die Qualitätsstandards haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Sie wurden
ständig evaluiert und es haben sich diese Ausgliederungen durchaus bewährt. Es ist sehr wichtig, dies im Vorhinein festzustellen. Zu dem vorhin
gefassten Beschluss gibt es einen wesentlichen Unterschied, nämlich die
Ausgliederung der Gebäudeverwaltung.
Es werden drei große Bereiche wieder zur Stadt Innsbruck zurückgeholt, da Vereine keinen Eigentümer haben.

Bgm. DDr. van Staa übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv.
Zach.

Auch der Innsbrucker Sozialfonds (ISF) hat keinen Eigentümer. Wenn diese Bereiche nun zurück in eine Firma, der Stadt Innsbruck, geführt werden,
obliegt dieser durch die Gesellschafterversammlung wieder die unmittelbare Zuständigkeit. Dies stellt aus der Sicht der Stadtgemeinde Innsbruck und
der politischen Verantwortlichkeit eine wesentliche Verbesserung dar.
Wenn man sich die Problembereiche ansieht, so betrifft dies
zum Teil das Personal. Wir haben städtisches Personal, das im Rahmen eines Zuweisungsgesetzes, welches der Tiroler Landtag zu beschließen hat,
der GesmbH zuzuordnen ist. Weiters ist Personal beim Innsbrucker Sozialfonds (ISF), beim Verein Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt
und beim Verein "Wohnungshilfe Innsbruck - WOHINN" angestellt. Auch
hier existiert ein entsprechendes Übereinkommen mit der GesmbH.
Der diesbezügliche Beschluss wurde bereits ergänzt und im
Gemeinderat verteilt. Es wurde dies im Punkt vier des Antrages geregelt.
Mit der Personalvertretung und dem Betriebsrat wurde klargestellt, dass es
keine Verschlechterungen für das Personal geben kann. Bezüglich Steuerbefreiung, die wir derzeit durch diese Konstruktion haben, wurde sichergestellt, dass wir keine Körperschaftssteuer zahlen.

GR-Sitzung 18.7.2002