Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.142

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- 1060 -

gerne ein. Der Unterschied ist nicht mehr so groß, da nach dem neuen Vereinsgesetz Vorschriften bezüglich der Rechnungslegung usw. kommen, die
von einer GesmbH nicht mehr so weit entfernt sind. Natürlich ist es besser,
wenn ich für einen solchen Bereich einen Geschäftsführer und einen Aufsichtsrat sowie eine wirtschaftliche Rechnungslegung habe, als mich mit
Vereinsstrukturen herumzuschlagen.
Die Absichten, die dahinter stecken, sind wirtschaftlich und
politisch klug. Meine Bedenken sind, ob das jetzt Vorliegende schon ausgegoren ist? Es wurden diese Fragen maximal fünf Tage und nicht länger
mit Parteien, die nicht dem engeren Kreis der Regierungskoalition angehören, erörtert. Das muss ich der Vollständigkeit halber dazu sagen. Wenn ich
mir aber den Motivenbericht ansehe, dann frage ich mich, ob von Seiten
der Proponenten diese Lösung wirklich eingehend erörtert wurde.
Wenn ich mir die Unterlagen ansehe, welche es als Begründung zur Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) und zur Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH gibt, dann liegen diese
zwei Qualitätsstufen auseinander.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wenn ich so viel Geld wie bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) investiere, dann kann ich
auch gute Unterlagen vorlegen.)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat darauf hingewiesen, dass wir im Bereich der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH sehr gemischte Aufgabenkreise haben werden.
Dies beginnt bei städtischen Pflichtaufgaben, wo die Stadt
Innsbruck die Gewährleistungsverantwortung über hat und geht hin bis zu
freiwilligen Aufgaben. Die Stadt Innsbruck hat irgendwann einmal gesagt,
dass es das geben muss und gemacht wird. Ich meine den Bereich der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH. Auch dort gibt es gesetzliche Pflichtaufgaben - damit es der Obmann des Ausschusses für Soziales,
Wohnen, Senioren und Gesundheit kapiert - und freiwillige Aufgaben, die
wir uns selber per Beschluss gestellt haben.
Es sind in verschiedensten Organisationsformen verschiedene
Aufgabenwahrnehmungen gewachsen und diese geben wir jetzt unter das
Dach einer großen GesmbH. Dadurch ändert sich noch gar nichts, denn

GR-Sitzung 18.7.2002