Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.148
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haupt nicht. Ob ich zwei Vereine oder eine GesmbH habe, ist egal.)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger kann durchaus der Meinung sein, das sich
nichts ändert. Ich habe diesbezüglich meine Bedenken und hätte dies gerne
von Leuten, die vom Recht mehr verstehen, entkräftigt.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Von Ausschreibung verstehe ich etwas.)
Den Gedanken, dass wir etwas umstrukturieren müssen, würde ich gerne
mittragen. Aber in dieser überfallsartigen Form: "Jetzt gründen wir eine
GesmbH und ermächtigen den Herrn Bürgermeister ...
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ihr müsst jetzt nicht so tun, als seid ihr
überfordert.)
... einschlägige Verträge abzuschließen." Alles muss ich nicht beschließen,
vor allem dann, wenn einiges an der Logik der Abwicklung und an den
Vorteilen der sofortigen Abwicklung nicht klar ist.
Die Idee, dass wir in diese Richtung gehen müssen, ist für
mich in Ordnung und darüber kann man sachlich diskutieren. Was auf dem
Papier als konkreter Vorschlag übrig geblieben ist, ist für mich eine unausgegorene und unzureichende Idee. Auf der Grundlage dieser Papiere werde
ich heute der Gründung einer Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH nicht zustimmen.
GR Grünbacher: Es gibt bei der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH für mich als Sozialdemokrat grundsätzlich ein
bauchiges Gefühl und eine inhaltliche Auseinandersetzung. Emotional habe
ich als Sozialdemokrat ein Problem, wenn man soziale Dienste in eine Kapitalgesellschaft auslagert. Das ist aber ein emotionales Problem und eine
ganz andere Geschichte, auf die ich noch zurückkommen werde.
Inhaltlich gibt es einige Dinge, die mir eine derzeitige Ablehnung leichter machen. Auf einen der Punkte möchte ich noch näher eingehen. Jener Punkt, der mir die Zustimmung derzeit unmöglich macht, ist
Folgender: Ich glaube, dass auch das Sozialwesen und die sozialen Dienste
von der Pluralität des Gemeinderates profitieren sollen.
Daher bin ich nach Durchsicht dieser Notariatsakte und der
Rahmenvereinbarung zum Schluss gekommen, dass eine Ein-Mann-Generalversammlung, welche in der Form ad personam als Organ das Tätigkeitsfeld, nämlich diese Rahmenvereinbarung ausdehnen kann, mir einfach
GR-Sitzung 18.7.2002