Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.151

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bei diesem Tätigkeitsfeld mitreden können.
Zum Zweiten: Die einzige Kontrolle, welche die Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH hat, ist die der Kontrollabteilung.
Eingebrachte Anträge werden a liminé zurückgewiesen, da sie nicht im
Wirkungsbereich der Stadtgemeinde liegen. Das heißt, dass es keine politische ...
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Interventionsanträge gibt es überall.)
Wenn wir das breiter und pluraler gestalten, hätte der Gemeinderat mehr
Möglichkeiten bei der Mitgestaltung. Es ist dies eine Ausgliederung und
das heißt, dass es sich nur um eine andere Gesellschaftsform handelt, denn
Inhaber und Eigentümer ist zu 100 % die Stadt Innsbruck. Es kann nicht
sein, dass das politische Gremium der Stadt Innsbruck nicht mehr über die
Ausgestaltung mitreden kann.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist ja jetzt auch nicht der Fall. Dies
wird dann sogar besser.)
Das Dritte betrifft die Synergieeffekte. Synergieeffekte sind in Zeiten der
Verwaltungsreform einer der Lieblingsbereiche, wo man der Meinung ist,
dass es bei Zusammenlegung automatisch weniger wird. Wie wir wissen,
war es nicht immer so. Mit Synergien im personellen Bereich oder im
Overheadbereich zu argumentieren, ist ja nicht das Wahre. Es kann auch zu
einer Verbesserung des Leistungsangebotes kommen, was ja zu einer
Mehrzahl von Köpfen führt und ich das in diesem Fall begrüßen würde.
Synergien können positiv oder negativ sein. Begrüßen möchte
ich diese Möglichkeiten schon. Auch ich sehe diese "One-Stop-Shop"
Mentalität nicht grundsätzlich als negativ. Bei mir hört diese Zuneigung
aber dann auf, wenn die Möglichkeit besteht, hoheitliche Tätigkeiten in eine GesmbH auszulagern.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das Hoheitliche wird überhaupt nicht
berücksichtigt.)
Das ist aber definitiv nicht ausgeschlossen.
In eine qualifizierte Beauftragung kann man gehen, jedoch das
will ich nicht und das wollte ich jetzt schon deponieren. Bezüglich der Sozialhilfebescheide möchte ich schon, dass sie Aufgabe des Stadtmagistrates
bleiben und nicht Aufgabe der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige

GR-Sitzung 18.7.2002