Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.154
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men, aus Befürchtungen dagegen stimmen, die ich nicht nachvollziehen
kann. Vielleicht gelingt es mir durch die eine oder andere Aufklärung, Befürchtungen, Bauchweh oder Emotion etwas kanalisieren zu können.
Einer der Gründe, warum wir diese Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH in der Sitzung des Gemeinderates im Juli dringend beschließen sollten, müssten die Sozialdemokraten sehr gut verstehen.
Ich erinnere mich noch an den Gemeinderat im Herbst 1996, in dem die
Gründung des Innsbrucker Sozialfonds (ISF) beschlossen wurde. Hier war
das einzige Argument der Sozialdemokraten, dass sie der Gründung des
Innsbrucker Sozialfonds (ISF) deshalb nicht zustimmen können, weil dies
zu kurzfristig erfolgte, sodass die Einbringung der einzelnen Heime nicht
mehr möglich war.
Um genau das zu verhindern und letztendlich den Sozialdemokraten die Möglichkeit einer Zustimmung zu geben, war es uns wichtig,
dies im Juli-Gemeinderat zu bringen, denn nach der Gründung dieser Gesellschaft beginnt erst die Arbeit. Es muss der Verein Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt als Verein sowie der Fonds aufgelöst werden. Vor allem muss natürlich, wenn die operative Tätigkeit dieser Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH mit 1.1.2003 starten soll,
auch ein Jahresvoranschlag erstellt werden.
Wenn ich mir vorstelle, dass das Land Tirol bis Ende Oktober
2002 das Budget haben muss, so ist es in der Sitzung des Gemeinderates im
Oktober 2002 für eine Beschlussfassung zu spät. Zu GR Mag. Fritz - der
jetzt leider nicht anwesend ist - möchte ich vielleicht noch die eine oder
andere Anregung machen. Mir gefällt, dass er sich mit dem Papier sehr genau auseinander gesetzt hat. Seine Anregungen und Argumente kann ich
aus der Theorie verstehen. Wenn man aber wie ich schon seit etlichen Jahren in diesem Bereich tätig ist, so sieht man das Eine oder Andere aus einem anderen Blickwinkel.
Zu der Frage der Qualitätsstandards oder Qualitätssicherung,
ist mir nicht klar, ob er sie im Rahmenvertrag oder im Gesellschaftervertrag festgeschrieben haben will. Die Entwicklung und Weiterentwicklung
von Qualitätsstandards - das hat schon Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
ausgeführt - ergeben sich aus der alltäglichen Arbeit. Gerade in diesem sen
GR-Sitzung 18.7.2002