Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf
- S.113
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bruck, dass hier nichts passiert ist. Die
Stadt Innsbruck wollte kein Geld ausgeben,
wenn die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) noch Leitungen dort verlegen
muss. Wir könnten diese Sache jetzt lösen.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) kommt schlicht und einfach nicht mehr
nach. Das ist erfreulich, denn jetzt können
wir diese Straße in das Asphaltierungsprogramm aufnehmen. Bis zum Jahr 2018 passiert dort nichts mehr.
GR Hieger: Es gab von der damals zuständigen Stadträtin GRin Dr.in Pokorny-Reitter
die Aufforderung, eine Querungshilfe zu
installieren, da die budgetären Mittel vorhanden wären. Es gab dann einen Rückzug.
Ein Zebrastreifen wurde von den Anrainerinnen bzw. Anrainern nie gefordert, weil ein
Zebrastreifen neben dem Zebrastreifen am
Hauptplatz keinen Sinn macht. Daher wollte
man eine Querungshilfe für die Kinder, die
in diesen Wohnanlagen wohnen. Dort gibt
es eine breite, sehr stark befahrene Straße.
Eine Querungshilfe bewirkt, dass die Fahrbahn zirka 3,80 m breit ist und sich in der
Mitte eine Sicherheitsinsel befindet.
Die Querungshilfe wurde mehr oder weniger
fix geplant. Seitens des Landes Tirol als
Straßenbetreiber der L 8 ist der Einspruch
gekommen, dass das nicht möglich ist, weil
sich dort eine Müllinsel befindet. Es wurde
daraufhin eine Straßenverengung angedacht und keine Querungshilfe mehr. Die
Straße soll auf 6,80 m verengt werden. Das
Land Tirol wird immer so böse dargestellt.
Das Land Tirol hat ganz klar ausgeführt,
dass es an einer Querungshilfe keine Freude hat, aber in diesem Fall, wenn die Rahmenbedingungen passen, könnte man sich
so etwas vorstellen. Wir müssen uns nur
noch um die Verlegung der Müllinsel kümmern.
Daher spreche ich mich für die Errichtung
der Querungsinsel aus. Für die Müllinsel
sollte, sofern diese im Wege steht, ein Ersatzstandort gefunden werden. Es kann
nicht sein, dass die Sicherheit von Kindern
an Müllinseln hängt. Wir müssen unseren
Kindern den bestmöglichen Schul- und Kindergartenweg bieten.
Daher ersuche ich um eine inhaltliche Abstimmung für die Querungshilfe.
GR-Sitzung 21.2.2013
GR Grünbacher: Ich beantrage
die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich wollte den
gleichen Antrag wie GR Grünbacher stellen,
da wir alle die Querungssicherheit für unsere Kinder haben wollen. Inhaltlich kann man
diesen Antrag nicht annehmen, da es sich
um eine Straße des Landes Tirol handelt.
Die Abstimmungen müssen mit der Straßenverwaltung des Landes Tirols getroffen
werden. Wir können jetzt einstimmig dafür
sein, aber wenn sich das Land Tirol dagegen ausspricht, dann nützt uns das nichts.
GR Hieger, Du kannst versichert sein, denn
wir haben das in der Vergangenheit betrieben und werden das auch jetzt tun. Das ist
wirklich eine gefährliche Stelle, da die Anton-Rauch-Straße in dem Bereich leicht
gebogen ist und die Kinder von diesem
Wohnhaus aus nicht in Richtung Westen
sehen. Wir wollen alle diese Sicherheit für
die Kinder geben. Wenn der Antrag im
Stadtsenat behandelt wird, kann die Sache
weiter betrieben werden.
GR Hieger: Ich lasse mich von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter überzeugen und stimme dieser Vorgangsweise zu.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Hieger sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der Sitzung
des Gemeinderates am 17.1.2013 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
43.13 I-OEF 13/2013
Wirtschaftsförderung für Lehrbetriebe (GRin MMag.a TrawegerRavanelli)
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Es handelt sich dabei um eine wirtschaftsfördernde
Maßnahme für Unternehmen in der Stadt
Innsbruck, die Lehrlinge ausbilden. Die
Kommunalsteuer, die auf die Lehrlingsentschädigung anfällt, soll rückerstattet werden.
Ich stelle den Antrag auf
Zuweisung des Antrages an den Ausschuss
für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus.