Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.199
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1117 -
stück von der Stadt Innsbruck zu einem sehr günstigen Preis gepachtet und
hat dieses für seine landwirtschaftliche Nutzung sozusagen, für seine Pferde, die er hatte, und auch für seine Pferdekoppel, verwenden können.
Es gibt ein Foto über diese Pferdekoppel, das ich im Stadtsenat vorgezeigt habe, aber ich habe es heute leider nicht mit. Die alte Pferdekoppel, die Berchtold mitten am Hang stehen hatte, ist unvergleichlich
klein zu dem Bau, den der "gute Herr" jetzt dort hingestellt hat. Wir haben
uns damals schon sehr über diesen Kauf des Grundstückes gewundert. Der
Beschluss beim Verkauf dieser Liegenschaft hat so gelautet, dass man ein
Bauverbot zu Gunsten der Stadt Innsbruck auf dieses Grundstück legt.
Was tut Berchtold dann? Er errichtet einen Schwarzbau, aber
nicht in der Größe dieser zwei Pferdekoppeln, sondern mehr wie doppelt so
groß. Das sind jetzt vier Boxen plus einem Bereich für einen Heuhaufen
plus eine Vorfahrtsfläche usw. Das ist wesentlich größer. Berchtold errichtet einen Schwarzbau. Dieser ist ihm zwar eingestellt geworden und die
Sache ist daraufhin einige Male im Stadtsenat hin und her gegangen. Man
kann das rechtlich beurteilen, wie man will. Wenn dieser Gemeinderat beschließt, dass man für die Sanierung dieses Schwarzbaus kurzfristig bis
Berchtold alles fertig hat, das Bauverbot bezüglich dieses Objektes aufhebt,
und danach legt man das Bauverbot wieder auf das Grundstück, dann ist
das ein Wahnsinn.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das Grundstück muss ja erst gewidmet
werden, sonst kann Berchtold gar nichts tun.)
Jeder andere Bürger sagt dann, dass der Gemeinderat einen Schwarzbau
saniert hat. Auch wenn es rechtlich möglich ist oder nicht, wie unglaubwürdig macht sich der Gemeinderat mit diesem Beschluss?
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das haben wir schon oft gemacht, einen
Schwarzbau saniert.) (Gelächter)
Seien Sie mir nicht böse, aber man kann meiner Meinung nach dem nicht
zustimmen. Das ist eine "riesige Schweinerei" und kann nicht auf die Art
und Weise legalisiert werden.
Bgm. DDr. van Staa: Dem betreffenden Bauwerber oder dem
Schwarzbauer muss man Eines auch zu Gute halten. Dieses Grundstück hat
Generationen dieser Familie gehört. Wenn von Spottpreisen die Rede ist,
GR-Sitzung 18.7.2002