Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.204
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rechtliche ist dann das Bauverfahren.
Der Preis von ATS 500,-- für einen landwirtschaftlichen
Grund, der mit einem Bauverbot belastet ist, ist ein stolzer Preis. Das würde in Innsbruck kaum jemand zahlen. Ich kenne niemanden außer Berchtold. Das war wirklich der Wert der besonderen Vorliebe, weil der Grund
seinen Vorfahren gehört hat und weil Berchtold damit in der Nähe des
Hauses, in dem er wohnt, einen Grund hat, den er zurückkaufen wollte.
Jetzt zahlt Berchtold zu den ATS 500,-- noch € 109,-- pro Baufläche, die er
dort verbaut, dazu. Das ist die Fläche für einen Stall. Berchtold bekommt
dort, soferne die Widmung erfolgt, einen Stall mit Futterplatz, damit er
Futter und ein landwirtschaftliches Gerät einlagern kann, mit dem er die
Wiese betreut. Das ist auch eine Sache, die sich anders nicht nutzen lässt,
weil im Baubescheid steht, dass es sich um ein landwirtschaftliches Gebäude handelt, das zum Wohnen nicht geeignet ist.
Ich habe absolut nichts dagegen und bin überzeugt, dass
Berchtold auch nichts dagegen hat, wenn wir sagen, dass wir Zug um Zug
mit der Aufhebung des Bauverbotes für diesen Bau oder besser gesagt, der
Zustimmung zu diesem Bau und der Aufrechterhaltung des Bauverbotes
auch noch fixieren, dass die Fläche nur zu diesem Zweck verwendet werden kann, um den Berchtold angesucht hat. Damit ist das abgesichert.
Bgm. DDr. van Staa: Es wird folgender Zusatzantrag zum Beschlussvorschlag des Stadtsenates vom 17.7.2002 gestellt:
Zudem ist Zug um Zug mit der Aufhebung des Bauverbotes für diesen Bau
bzw. der Zustimmung zu diesem Bau unter Aufrechterhaltung des Bauverbotes, eine Fixierung aufzunehmen, dass die Verwendung auch in Zukunft
nur zu diesem Zweck, für den Berchtold Johann angesucht hat, gegeben ist.
In der privatrechtlichen Vereinbarung ist daher auch der Verwendungszweck auf Dauer zu fixieren und abzusichern.
MB: (bei Stimmenthaltung von GR
Lercher, GR Ing. Krulis, GR
Schrom und GR Mag. Mader,
gegen GRÜNE, SPÖ, FPÖ und
GR Mag. Kogler)
Der Antrag des Stadtsenates vom 17.7.2002 (Seite 1083) wird mit dem Zusatzantrag von Bgm. DDr. van Staa (Seite 1090) angenommen.
GR-Sitzung 18.7.2002