Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.209
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"Vorliegende Richtlinien werden grundsätzlich angenommen. Die Mag.Abt. I, Amt für Information und Organisation, wird beauftragt, dem Stadtsenat mitzuteilen, wie lange und wie aufwendig die Umstellung des EDVProgrammes für diese Vormerkmaßnahmen ist und nach Vorliegen dieser
Expertise wird der Zeitpunkt der Umstellung der Inkraftsetzung festgelegt."
StR Dr. Pokorny-Reitter und StR Mag. Schwarzl begehren gemäß § 29
Abs. 6 Innsbrucker Stadtrecht - Minderheitenvotum, den Akt im Gemeinderat zu behandeln bzw. darüber einen Beschluss zu fassen.
Der Stadtsenat hat also mit sieben zu zwei Stimmen beschlossen, dass diese
Richtlinien in Kraft treten. Allerdings hängt der Zeitpunkt des Inkrafttretens davon ab, wie lange die Implementierung des EDV-Systems dauert. Es
wurde diesbezüglich eine Anfrage an die Mag.-Abt. I, Amt für Information
und Organisation, gestellt. Der Stadtsenat legt fest, wann diese Richtlinien
dann in Kraft treten, weil diese müssen auch vollziehbar sein. Richtlinien
können jederzeit vom Stadtsenat geändert werden. Dieser Beschluss des
Stadtsenates kam in den Gemeinderat durch ein Minderheitenvotum von
StR Dr. Pokorny-Reitter und StR Mag. Schwarzl.
Wünscht jemand, dass ich das Punktesystem im Einzelnen zur
Verlesung bringe? Das ist nicht der Fall.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Es ist richtig, dass vor knapp eineinhalb Jahren Richtlinien bereits einmal im Ausschuss für Soziales, Wohnen,
Senioren und Gesundheit diskutiert wurden. Ich darf allerdings dazu sagen,
dass dieser Ausschuss für Soziales, Wohnen, Senioren und Gesundheit einberufen wurde, ohne mich als Wohnungsreferentin zu informieren, dass der
Ausschuss mit dieser Tagesordnung stattfindet. Noch dazu hat der Ausschuss zu einer Zeit getagt, wo ich gar nicht in Innsbruck gewesen bin. Es
wurde sozusagen sehr unüblich gehandelt, nämlich über die Ressortführende hinweg wurde ein Tagesordnungspunkt von Seiten des Herrn Bürgermeisters auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt. Das war damals
schon eine unübliche Vorgangsweise.
Ich muss dem Herrn Bürgermeister konzipieren, dass es sicher
einen Bedarf bei der Änderung der Wohnungsrichtlinien gibt. Ich darf Ihnen in einigen wenigen, aber doch recht wesentlichen Punkten ausführen,
wo meiner Meinung nach ein Bedarf auf Änderung der WohnungsvergabeGR-Sitzung 18.7.2002