Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.216

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- 1134 -

nungsvergaberichtlinien beschließen will. Ich habe nicht einmal die Gelegenheit gehabt, mit dem Herrn Bürgermeister darüber zu sprechen.
Der Herr Bürgermeister hat mir dann die Unterlagen zukommen lassen und es ist dann dazu gekommen, dass dieser Punkt gestern im
Stadtsenat behandelt wurde.
Jetzt lassen Sie mich aus den vorgelegten Richtlinien noch ein
paar Gustostückerln nennen und zitieren, damit Sie sehen, dass meine Behauptung, dass diese vom Herrn Bürgermeister vorgelegten Richtlinien ich weiß nicht, wer diese erarbeitet hat - ...
(Bgm. DDr. van Staa: Ich werde Ihnen dann auch von meiner Seite noch
ein paar Gustostückerln sagen.)
... in weiten Bereichen nicht vollziehbar sind. Diese Richtlinien sind rechtlich nicht haltbar und sie sind auch sozialpolitische Fehlgriffe. Die Richtlinien sind unterteilt in Richtlinien für die Aufnahme als Mietwohnungswerberinnen und Mietwohnungswerber und als Mietgarconnierenwerberinnen
und Mietgarconnierenwerber. Ich finde das nicht sehr sinnvoll. Es ist bei
den bestehenden Richtlinien, ...
(GR Kritzinger: Das war schon immer so.)
Ich möchte zusammenfassen: Nur deswegen, weil etwas schon immer so
war, hätte man auch keine Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH gründen müssen, wenn das Argument ist, dass es immer so war. Es sollte auch
bei der Änderung überlegt werden, ob man das nicht besser strukturieren
kann. Das ist es nicht, auf was ich hinauswill.
In dieser Vorlage wird auch in Richtlinien für die Aufnahme
für Mietwohnungswerberinnen und Mietwohnungswerber und für Mietgarconnierenwerberinnen und Mietgarconnierenwerber unterteilt. Auch das
Punktesystem wird unterteilt in Mietwohnungswerberinnen und Mietwohnungswerber und Mietgarconnierenwerberinnen und Mietgarconnierenwerber. Wenn sich jemand für eine Garconniere bewirbt, dann geht man
davon aus, dass das eine Einzelperson ist. In dieser Vorlage, wenn man sich
das Kapitel Punktesystem durchsieht, steht unter Punkt 1. bei den Mietgarconnierenwerberinnen und Mietgarconnierenwerber die Familienverhältnisse und der Kinderzuschlag. Für das erste Kind erhält man vier Punkte,
für das zweite Kind sechs Punkte, für jedes weitere Kind acht Punkte.

GR-Sitzung 18.7.2002