Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.220

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- 1138 -

ein Prüfungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Mietzinses einreicht,
wird der Vermieter versuchen, diesen Mieter so schnell wie möglich los zu
werden. Das heißt, dass wir eine zusätzliche Gefährdung von Delogierungen und Kündigungen produzieren. Ob das eine sozialpolitische Zielsetzung ist, das wage ich in Zweifel zu ziehen.
Vierter Punkt: In der Richtlinie wird auch vorgeschlagen, dass
an das Land Tirol herangetreten wird, dass die Einkommensgrenze für Einzelpersonen generell und in Innsbruck um 15 % höher sein darf. Derzeit
liegt die Einkommensgrenze für eine Einzelperson in Innsbruck, dass man
sich für eine Kleinwohnung, eine Garconniere anmelden darf, bei einem
Betrag von ATS 20.000,-- netto. In diesem Betrag ist das Jahressechstel
enthalten, das sind dann ungefähr ATS 17.000,-- netto pro Monat. Für zwei
Personen liegt die Grenze bei ATS 32.000,-- inklusive Jahressechstel und
für jedes Kind werden um ATS 3.000,-- mehr berechnet. Das sind die
Wohnbauförderungsgrenzen.
Wenn man schon daran denkt, dass diese Einkommensgrenzen
zu nieder sind, dann soll man das aber für alle und nicht nur für die Alleinstehenden machen. Ein Einkommen von ATS 17.000,-- für eine Einzelperson netto im Monat kommt mir wiederum nicht so wahnsinnig wenig vor.
Wenn man sich den Durchschnittsverdienst der Innsbruckerinnen und
Innsbrucker ansieht, muss ich sagen, dass das nicht so wenig ist.
Eine weiterer Punkt dieser Richtlinien: Es wird vorgeschlagen
dass die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung, die ich zuerst mit
den Beträgen von ATS 20.000,-- bzw. ATS 32.000,-- plus ATS 3.000,-- für
jedes weitere Kind genannt habe, nunmehr für die Wohnungen gelten, die
auch mit Wohnbauförderung errichtet wurden. Das ist nur ein Bruchteil des
Bestandes der Wohnungen, den die Stadt Innsbruck entweder selber gebaut
hat bzw. über den die Stadt Innsbruck verfügen kann. Sehr viele Wohnungen sind ohne Wohnbauförderung errichtet worden, weil solange gibt es
dieses Instrument der Wohnbauförderung noch nicht.
Wenn man den Richtlinien so folgen würde, dann würde das
bedeuten, dass die Menschen, die mehr als wie die höchstzulässigen Einkommensgrenzen laut Wohnbauförderung verdienen, dann diese anderen
Wohnungen bekommen. Diese Wohnungen sind leider in der Regel billiger

GR-Sitzung 18.7.2002