Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.234

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bin.
Ich hätte auch Aufstellungen mit, wie viele Ausländer es in
Innsbruck gibt. Wie viele davon ohnehin schon auf Grund der EUrechtlichen Gleichstellung vormerkbar sind, weil die Wohnbauförderungsrichtlinien gelten auch für EU-Bürger, die hier wohnen und damit sind auch
EU-Bürger hier bei uns bei der Wohnungsvormerkung gleichgestellt. Es
lässt sich das weiter differenzieren und dann ist sozusagen die große Katastrophe, die auf uns zuzukommen scheint schon nicht mehr gar so groß.
Was mich vor allen Dingen - das ist eigentlich ein Schwerpunkt von mir - besonders stört, ist diese Art wie mit Personen, die in sozialen Problemlagen leben, in Zukunft über dieses System umgegangen
wird. Wir haben es schon gehört, wie die tatsächliche Situation bei den
Delogierungen ist. Es gab neun Delogierungen aus Stadtwohnungen in
Innsbruck in diesem Jahr, davon zwei auf Grund von unleidlichem Verhalten. Auch bei den beantragten Delogierungen haben wir immer relativ viele, wobei ich sagen würde, dass 90 % der beantragten Delogierungen wegen Mietzinsrückständen vorgenommen werden sollen und erst dann
kommt unleidliches Verhalten, Missbrauch der Wohnung oder zweckwidrige Verwendung der Wohnung, dass z. B. unzulässig untervermietet wird
oder dass die Wohnung gar nicht bewohnt wird, weil man schon woanders
eine Wohnung hat.
Bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen ist die Situation
genauso. Bei sieben gemeinnützigen Bauvereinigungen, die mit städtischen
Belegungsrecht in Innsbruck agieren, haben wir 2001 sieben durchgeführte
Delogierungen gehabt. Es war dort auch das Verhältnis so, dass die Delogierungen überwiegend auf Grund von Mietzinsrückstand, ganz minimal
auf Grund von unleidlichem Verhalten durchgeführt wurden.
Vielleicht ein paar Details: Bis jetzt war es möglich, dass Personen, die im Psychiatrischen Krankenhaus des Landes Tirol in Hall untergebracht wurden und vorher in Innsbruck vorgemerkt waren, die Wartezeit
angerechnet wurde. Diese Personen konnten sich auch von der Krankenanstalt aus für eine städtische Wohnung anmelden, wenn sie sonst die Richtlinien erfüllen, was im Zuge des Unterbringungsgesetzes sehr sinnvoll ist.
Dieser Passus, dass man sich vom Psychiatrischen Krankenhaus des Lan-

GR-Sitzung 18.7.2002