Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.236
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des Tirol in Hall anmelden kann, wird gestrichen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieser Passus ist ja nicht mehr notwendig.)
Wenn diese Personen schon für eine städtische Wohnung vorgemerkt waren, dann wird weiterhin die Vormerkzeit angerechnet. Aber die Vormerkbarkeit, wenn diese Personen noch nicht für eine städtische Wohnung vorgemerkt waren, ist in den neuen Richtlinien nicht mehr enthalten.
Was ich besonders zynisch finde, ist, dass es bis jetzt so war,
dass Menschen mit nachweislich lebensverkürzenden Krankheiten - Sie
wissen, von welchen Krankheiten wir sprechen - ...
(GR Kritzinger: Auch diese sind berücksichtigt.)
... hohe Punkte für die Zuteilung einer Mietwohnung bekamen. Menschen,
die nur mehr wenig oder kurze Zeit zu leben haben, bringt es nichts, wenn
sie zehn Jahre auf der Warteliste sitzen, sondern für diese ist es wichtig,
dass sie möglichst rasch die Wohnung bekommen. Natürlich können diese
Menschen sich weiterhin vormerken lassen, nur bei den Mietwohnungspunkten ist diese Bepunktung nicht mehr enthalten. War das vielleicht ein
redaktionelles Versehen? Es ist Faktum, dass dieser Passus fehlt.
(GR Kritzinger: Das stimmt nicht, das ist schon in den neuen Richtlinien
enthalten. Ich habe hier den Vergleich zwischen den alten und den neuen
Richtlinien.)
Bei der Vormerkbarkeit scheinen diese Leute schon noch auf, aber nicht
beim Punktsystem. Vielleicht haben Sie, GR Kritzinger, heute etwas Neues
ausgeteilt.
(GR Kritzinger: Ich habe beide Versionen, die alte und die neue Version.)
Dann haben wir die alte Version bekommen. Ich argumentiere auf dem Papier, das mir gestern im Stadtsenat vorgelegt wurde. Ich gehe davon aus,
dass nicht jedes Stadtsenatsmitglied ein eigenes Papier bekommen hat,
sondern dass alle das Gleiche erhalten haben.
Folgendes glaube ich auch und das ist besonders wichtig für
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger als Sozialreferent: Bis jetzt war es möglich, dass Personen, die in Übergangswohnungen von Sozialinitiativen im
Umland von Innsbruck untergebracht werden und somit aus der Vormerkbarkeit herausfallen würden, weil sie zu der Zeit der Vormerkung nicht in
GR-Sitzung 18.7.2002