Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.237
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Innsbruck wohnhaft sind, zumindest über Stadtsenatsbeschluss vorgemerkt
werden konnten.
Das ist nicht Jux und Tollerei, sondern hat folgenden Hintergrund: Viele Sozialvereine - wir wissen, dass wohnen in Innsbruck meist
teurer ist als in kleineren Gemeinden im Umland - sind gezwungen, nicht
nur in Innsbruck Übergangswohnungen anzumieten, sondern verstärkt auch
in den Umlandgemeinden. Das ist auch wieder für uns günstig, weil für uns
dadurch weniger Sozialhilfe anfällt, wenn die Wohnung billiger ist, als wie
bei jenen teuren Wohnungen in Innsbruck. Die Übergangswohnungen sind
unheimlich wichtig für dieses im Obdachlosenkonzept der Stadt Innsbruck
festgehaltene Stufensystem von der Obdachlosigkeit über eine niederschwellige größere Einrichtung, die WOHINN Wohnungslosenhilfe Innsbruck - Herberge oder die WOHINN Wohnungslosenhilfe - Alexihaus über
betreute Übergangswohnformen bei freien Trägern bis hin zur Finalwohnung. Das hat sich bewährt. Das hat erstmals in den letzten zehn Jahren
Menschen Perspektiven und die Möglichkeit gegeben, den Kreislauf der
Wohnungslosigkeit, der Arbeitslosigkeit, der Krankheit oder der Suchtkrankheit zu durchbrechen.
Ich habe auch von vielen Sozialvereinen die Rückmeldung
bekommen, dass diese Unterbringung in Übergangswohnungen im Umland
insofern ganz toll war, weil in diesen kleineren Dörfern sehr leicht die
Möglichkeit bestanden hat, diesen Personenkreis in das Dorfleben zu integrieren. Das ist ein wichtiger Baustein im Zurückkehren von der Straße und
von der Arbeitslosigkeit in den so genannten normalen Alltag, was in kleineren Dörfern oft sehr gut funktioniert. Jetzt kann nicht einmal mehr per
Stadtsenatsbeschluss jemand, der in einer ...
(GR Kritzinger: Umgekehrt ist es.)
Nein, GR Kritzinger, bitte melden Sie sich nachher zu Wort.
Es war bisher möglich, via Stadtsenatsbeschluss so eine Vormerkung vorzunehmen. Dieser Passus ist in den neuen Richtlinien ersatzlos
gestrichen.
Wir hatten bisher im Punktesystem eine sehr abgestufte Form
der Bepunktung. Wenn jemand sozusagen ein unsicheres Wohnverhältnis
bzw. einen Räumungsvergleich hatte und der Räumungstermin rückte nä
GR-Sitzung 18.7.2002