Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.264

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2002
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1182 -

"Der Punkt 4. soll so abgeändert werden, dass die Vergabe von Subventionen bis zu € 1.500,-- je Einzelfall und Haushaltsjahr beschlossen werden
soll.
Dr. Pokorny-Reitter e. h."
GR Dr. Praxmarer: Ich bin der Ansicht, dass auch die Änderung zu Punkt 1., die StR Dr. Gschnitzer beantragt hat, nämlich die KannBestimmung vorzusehen und den Leiter der Kontrollabteilung unbefristet
zu bestellen, ihren Sinn hat. Es ist, wie gesagt, eine Kann-Bestimmung, die
dem dann jeweils zuständigen Entscheidungsgremium immer noch die
Möglichkeit einräumt, entweder eine unbefristete Bestellung vorzunehmen
oder dies im konkreten Fall bei den fünf Jahren zu belassen. Das heißt, dass
der Gemeinderat hier durch das Innsbrucker Stadtrecht eine erweiterte Entscheidungsbefugnis bekommt. Ich glaube, dass das an und für sich eine
gute Sache wäre.
Ich bin prinzipiell auch der Meinung, dass der Zeitraum von
fünf Jahren nicht wirklich systemkonform ist. Der Gemeinderat hat an und
für sich eine Periode von sechs Jahren - wie das allgemein bekannt ist - und
die Kontrolle sowie der Leiter der Kontrollabteilung, als Weisungsungebundener, sollte immer nach meinem Dafürhalten einen überlappenden
Zeitraum einnehmen. Man kann dann immer, wenn man über eine Wahlperiode hinaus kommt und nicht innerhalb einer Periode ist - je nach dem,
wie die Dinge liegen und stehen und wie die einzelnen Bestellungszeiträume fallen - praktisch mit der jeweiligen Mehrheit zwei Bestellungen innerhalb einer Periode des Gemeinderates vornehmen. Hier wäre an und für
sich schon zu überlegen, ob der Zeitraum von fünf Jahren genau für die
Kontrolle entsprechend ist.
Hier besteht sicher eine Möglichkeit. Dieser Vorschlag stammt
von der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, den der Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss beraten hat. Es ist schon sinnvoll, die
Kann-Bestimmung zumindest vorzusehen, den Leiter der Kontrollabteilung
unbefristet zu bestellen. Das war schon durchdacht und gut überlegt. Es hat
mich ein wenig gewundert, dass es im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss diesbezüglich Einstimmigkeit gegeben hat.

GR-Sitzung 18.7.2002