Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.273

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- 1191 -

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

45.

III 3129/2002
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 23/u2,
Hötting-West, östliches Universitätsgelände zwischen
Technikerstraße und Kranebitter Allee, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 4.7.2002:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 23/u2,
Hötting-West, östliches Universitätsgelände zwischen Technikerstraße und
Kranebitter Allee, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

46.

III 3130/2002
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IN - B11, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich zwischen Universitätsstraße, Sillgasse, Museumstraße, Paul-Hofhaimer-Gasse und Angerzellgasse, gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig,

GR-Sitzung 18.7.2002