Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.274

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- 1192 -

die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IN - B11, Innsbruck Innenstadt, Bereich zwischen Universitätsstraße, Sillgasse, Museumstraße,
Paul-Hofhaimer-Gasse und Angerzellgasse, gemäß § 56 Abs. 3 TROG
2001 zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

Es handelt sich hier um die neue Volksschule mit den drei unterirdischen
Turnhallen.
GR Mag. Fritz: Ich sage gleich, was das Problem bei diesem
Bebauungsplan ist. Wir selber benötigen diesen wegen der Volksschule,
das heißt diesen Bebauungsplan können wir nicht als Verhandlungsspielmasse gegen jemand anderen einsetzen. Gerade deswegen ist das so betrüblich. Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit dem Mehrecksgeschäft der Bebauung Gilmschule und diversen anderen Sachen noch einmal
die Zielsetzung der Öffnung dieses Hofes mit dem Titel "Volksgartenprojekt" bekräftigt.
Im Akt steht jetzt - Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid hat das
auf Nachfrage leider bekräftigen müssen - dass sich entgegen der ursprünglichen Zielsetzung einer weit gehenden Öffnung der Grünfläche
nach letzten Verhandlungen zwischen BundesimmobiliengesmbH (BIG)
bzw. Immobilienmanagement Gesellschaft des Bundes (IMB) und der
Stadtgemeinde Innsbruck der Kompromiss abzuzeichnen scheint, dass im
Norden des Volksschulgebäudes eine jahresdurchgängige Fußwegverbindung geschaffen wird und dass allenfalls in den Sommermonaten während
der Schulferien der Zugang zur Grünfläche - Schulhof in Form einer öffentlichen Nutzung, gewährleistet wird.
Sogar dieser aktenmäßig vorhandene Kompromiss ist nach
neuesten Erkenntnissen von Seiten der Bundesdienststellen schon wieder in

GR-Sitzung 18.7.2002