Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.277

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2002
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1195 -

B:
Der von GR Mag. Fritz eingebrachte Zusatzantrag (Seite 1150) wird angenommen.

47.

III 3131/2002
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 83/bl1,
Höttinger Au, Bereich Gpn. .373, 1598/1, 1598/2,
3758/2, 1596, 3841, 3741/3, alle KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83/bl, Zeichn.
Nr. 3643), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2002
----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 4.7.2002:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 83/bl1,
Höttinger Au, Bereich Gpn. .373, 1598/1, 1598/2, 3758/2, 1596, 3841,
3741/3, alle KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83/bl,
Zeichn. Nr. 3643), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 18.7.2002