Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.278

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48.

III 210/2002
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B2/3, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Museumstraße 8
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2,
2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3654) gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 4.7.2002:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B2/3, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Museumstraße 8 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3654) gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

49.

III 1858/2002
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/4,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich Anichstraße 6 bis 10
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2,
2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3654), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001
---------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Auflagefrist sind
zum gegenständlichen Bebauungsplanentwurf keine Stellungnahmen eingegangen. Der Vertrag ist abgeschlossen.
Es handelt sich dabei um den Zugang zum Rathaus-Neu von
der Anichstraße. Es wird dies eine Verbindung bzw. Fußwegachse zum

GR-Sitzung 18.7.2002