Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 09-Juni.pdf

- S.79

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Juni.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Umsetzung

Eine Überprüfung, inwieweit die gesetzlich vorgenommenen Indexanpassungen von der IIG & Co KG bzw. deren Vorgängern umgesetzt
worden sind, zeigte, dass diese Erhöhungen durch die damalige Mietund Pachtzinsstelle regelmäßig bis zum Jahr 1997 realisiert worden
sind. Der zu diesem Zeitpunkt (ab 1.4.) gültige Richtwert für Tirol betrug € 4,78/m².
Mietzinse für nach dem 1.4.1998 abgeschlossene und nunmehr im Zuständigkeitsbereich der inzwischen gegründeten GVI gelegene Mietverhältnisse wurden auf Basis des zum Stichtag 1.4.1998 kundgemachten
Richtwertes von € 4,85/m² berechnet. Diese Vorgangsweise ist in etwa
bis März 2003 beibehalten worden und stützte sich auf zwei Beschlüsse
des Verwaltungsausschusses der GVI (vom März 2000 bzw. April
2001), in deren Rahmen die jeweiligen Richtwerterhöhungen ausgesetzt worden sind.
Ab April 2003 hat der GVI-Rechtsnachfolger IIG & Co KG die Mietzinsbildung bei neuen Mietvertragsabschlüssen zwar auf der Grundlage des
jeweiligen zum Zeitpunkt der Neuvermietung maßgeblichen Richtwertes
vorgenommen, bisher aber keine Wertsicherung geltend gemacht, weil
ihrer Ansicht nach mit den seinerzeitigen Beschlüssen des Verwaltungsausschusses der GVI die Richtwerte bis auf weiteres eingefroren
worden seien. Dadurch sind die Mietzinsvorschreibungen betroffener
Mieter im Extremfall seit nunmehr 13 Jahren unverändert geblieben,
obwohl sich die Richtwerte in diesem Zeitraum infolge der Wertanpassung um rd. ein Viertel erhöht haben.
Zahlreiche Versuche der Geschäftsführung der IIG & Co KG, den Aufsichtsrat für eine Anpassung der Richtwertmietzinse zu gewinnen, sind
in der Vergangenheit erfolglos geblieben. Erst im November 2009 hat
der Aufsichtsrat der IIG einer (etappenweisen) Anhebung der Richtwertmietzinse zugestimmt. Allerdings ist eine entsprechende Umsetzung bis zum Ende der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung am
politischen Widerstand bzw. der diesbezüglichen Uneinigkeit gescheitert.

Sichtweise der Kontrollabteilung

Die Kontrollabteilung vertrat zur gegenständlichen Thematik die Meinung, dass nach dem Wortlaut der damaligen Beschlussformulierungen
(des Verwaltungsausschusses der GVI) nur von einer Erhöhung der
Richtwertmietzinse aufgrund der im Jahr 2000 und 2001 eingetretenen
Wertsicherung Abstand genommen wurde.
Aus der Sicht der Kontrollabteilung kann ein Verzicht der IIG & Co KG
auf eine Wertanpassung der Richtwertmietzinse auf das aktuelle Niveau
ohne entsprechende Ausgleichszahlungen durch die Stadtgemeinde
Innsbruck vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus nicht vertreten
werden. Da diese Mittel für den mit dem Wohnungsbestand verbundenen Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf fehlen, müssen die erforderlichen Aufwendungen hiefür – sofern sie nicht aus der Mietzinsreserve gedeckt werden können – fremdfinanziert werden. Diese Aussage

Zl. KA-02036/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

7