Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 09-Juni.pdf
- S.89
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c) Konkrete Festlegung der diversen Zuschlags- und Abschlagshöhe
und Vorlage dieses Kataloges an den Aufsichtsrat.
Die IIG & Co KG teilte im Anhörungsverfahren zu diesen Punkten mit,
dass hinsichtlich der Abschläge bei der Berechnung des Mietzinses in
der nächsten Aufsichtsratssitzung eine entsprechende Regelung vorgelegt werden würde.
Dokumentation
d) Künftig transparente und nachvollziehbare Angabe der Zusammensetzung von berücksichtigten Zu- und Abschlägen in den Mietzinskalkulationen bzw. lückenlose Dokumentation sämtlicher für die
Mietzinsbildung der zu vergebenden Wohnungen maßgeblichen
Umstände (Kriterien für die Zu- und Abschläge vom Richtwert).
Gemäß der abgegebenen Stellungnahme wurde der Empfehlung der
Kontrollabteilung bereits nachgekommen, indem im aktuellen Mietvertrag die Berechnung des Mietzinses und insbesondere die Zusammensetzung von allfälligen Zu- bzw. Abschlägen transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
Anhebung der Richtwertmietzinse
e) Anhebung der Richtwertmietzinse auf das aktuelle Richtwertniveau.
Diesbezüglich berichtete die IIG & Co KG, dass die Richtwertmieten
entsprechend den nunmehr vorliegenden Vorgaben der Eigentümervertreterin wertangepasst werden würden. Die übrigen Wertanpassungen würden spätestens im Zuge der Überarbeitung sämtlicher Mietverhältnisse erfolgen, wobei ins Auge gefasst werde, sämtliche Valorisierungen von Wohnungsmieten anhand des Richtwertsystems vorzunehmen, was zu einer einheitlichen Vorgangsweise führen würde.
Mietzinsberechnung
auf Basis des aktuellen Richtwertes
f) Mietzinsberechnung bei neu zu vermietenden, dem Richtwertsystem unterliegenden Wohnungen ausschließlich unter Heranziehung
jenes Richtwertes, welcher zum Zeitpunkt des Mietvertragsbeginnes
gültig ist.
Dazu bestätigte die IIG & Co KG, dass ein Modus entsprechend des
Vorschlages der Kontrollabteilung noch zu erarbeiten ist.
Einheitliche Wertsicherungsmodalitäten
g) Einheitliche Vertragsgestaltung der Wertsicherungsmodalitäten bei
freien Mietzinsvereinbarungen und angemessenen Mietzinsen.
Auch zu dieser Empfehlung wurde von der IIG & Co KG angekündigt,
einen Modus entsprechend des Vorschlages der Kontrollabteilung zu
erarbeiten.
Regelmäßige Wertan- h) Regelmäßige Anpassung der (Haupt)Mietzinse entsprechend den
mietvertraglichen Wertsicherungsvereinbarungen.
passung / Straffung
der Organisationsabi) Straffung der Organisationsabläufe in der Weise, dass eine terminläufe
gerechte Vorschreibung der valorisierten Kategoriemietzinse sichergestellt wird.
Zl. KA-02036/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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