Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_15_07_2014.pdf
- S.1
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K u r z p r o t o k o l l
S o n d e r - G R - S i t z u n g
1 5 . 0 7 . 2 0 1 4
1.
IV 382/2014
Patscherkofelbahnen - Übernahme des Unternehmens, Bericht
und weiteres Vorgehen
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin DIin Sprenger, gegen INN Piraten;
1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 09.07.2014:
1.
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) vom 02.07.2014 samt allen Vertragswerken zustimmend zur Kenntnis.
Weiters stimmt er der Übernahme des
Unternehmens wie beschrieben zu. Der
Preis dafür beträgt € 10,7 Mio. zuzüglich Nebenkosten.
2.
Der Gemeinderat ermächtigt die Frau
Bürgermeisterin, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, alle Schriftstücke, Eingaben
und Urkunden zu unterfertigen und
überhaupt alle Rechtshandlungen im
Rahmen dieses Beschlusses vorzunehmen, die sie in der Angelegenheit
für nützlich und notwendig erachtet.
3.
Der Gemeinderat erteilt der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, den Auftrag, die finanziellen
Vorkehrungen für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2014 zu treffen.
Dazu hat der Gemeinderat schon am
06.05.2014 einen Nachtragskredit von
€ 11 Mio. auf Vp. 5/780100-775100 "Kapitaltransferzahlung Liftkonzept"
genehmigt. Dieser darf mit einem
Kommunaldarlehen bedeckt werden.
GR-Sitzung 15.07.2014
2.
III 11450/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN - B26, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Amraser Straße Nrn. 2 bis 4, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Buchacher,
GRin Eberl und GR Haager; 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.07.2014:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN - B26, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Amraser Straße Nrn. 2
bis 4, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.