Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.6
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16.
Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"
16.4
Tiroler Künstlerschaft; Jubiläum
70 Jahre Tiroler Künstlerschaft
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses (Pkt. 1., 2., 3. und 5.) werden
gemäß Beilage genehmigt.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2016 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
19.
17.
Verkehrsmaßnahme
17.1
MagIbk/16142/SV-DVO/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F15, Pradl, Bereich Gumppstraße 71 (als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. PR - F9 und Nr. 80/fqu), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016
Schöpfstraße, Verordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung
von 30 km/h
Beschluss (einstimmig):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
18.
MagIbk/17251/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B21, Pradl, Bereich Kaufmannstraße 16a, 16b
und 20 bis 26 sowie Schullernstraße 11 bis 21 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 63/gk),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.10.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B21, Pradl, Bereich
Kaufmannstraße 16a, 16b und 20 bis 26
sowie Schullernstraße 11 bis 21 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gk),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016),
wird beschlossen.
GR-Sitzung 20.10.2016
MagIbk/16802/SP-FW-PR/1
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
RUDI, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.10.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F15, Pradl, Bereich Gumppstraße 71 (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. PR - F9 und
Nr. 80/fqu), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
20.
MagIbk/17020/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B20, Pradl, Bereich
Gumppstraße 69 und 71 sowie
die erste Grundstückstiefe südlich der Gumppstraße, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
RUDI, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.10.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B20, Pradl, Bereich
Gumppstraße 69 und 71 sowie die erste