Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.15

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Gegenstand des
Unternehmens

Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist im § 2 des Gesellschaftsvertrages wie folgt normiert:
1) Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Errichtung und
Verwaltung von Wohnungen im eigenen und fremden Namen sowie
die Schaffung von Wohnungseigentum. Der örtliche Geschäftsbereich ist das Land Tirol.
2) Das Unternehmen darf alle im § 7 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG – Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen, i.d.g.F.) bezeichneten Geschäfte
betreiben, darüber hinaus die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen und die entgeltliche Überlassung unbeweglichen Vermögens gemäß § 5 Z 10 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 1988.
3) Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft
a) Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen gründen;
b) sich personenbezogener Daten, welche automationsunterstützt
ermittelt oder verarbeitet werden, bedienen.

Tochtergesellschaft

Entsprechend dem Punkt (3) ihres Unternehmenszwecks gründete die
NHT im Jahr 2004 gemeinsam mit der Stadt Innsbruck eine Gesellschaft. Diese Tochtergesellschaft firmiert unter Innsbrucker Stadtbau
GmbH mit der Firmenbuchnummer FN 244180 p. Das Stammkapital
dieser Gesellschaft beträgt laut Firmenbuch € 3.625.000,00. Die NHT
leistete eine Stammeinlage von € 1.825.000,00 (oder 50,3 %) und die
Stadt Innsbruck eine entsprechende Einlage von € 1.800.000,00 (oder
49,7 %). Die NHT und die Innsbrucker Stadtbau GmbH bilden einen
Konzern gemäß § 244 UGB.
2.2 Stammkapital und Stammeinlage

Höhe des Stammkapitales und aktuelle
Aufteilung der
Geschäftsanteile

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt lt. § 3 des Gesellschaftsvertrages € 2.000.000,00. Beide Gesellschafter (Stadt Innsbruck und Land
Tirol) haben auf die Stammeinlage laut Firmenbuch jeweils
€ 1.000.000,00 geleistet.

Bar einbezahltes
Stammkapital

Im Jahresabschluss der NHT ist im Zusammenhang mit dem Stammkapital darauf hingewiesen worden, dass € 1.453.456,68 bar eingezahlt
wurden. Der einbezahlte Betrag in Höhe von € 1.453.456,68 ist gemäß
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) für die Ausschüttung des
Gewinnes relevant und wird mit dem zulässigen Zinssatz von (grundsätzlich maximal) 3,5 % (gem. WGG § 14 Abs. 1 Z 3) verzinst.
2.3 Organe der Gesellschaft

Organe

Die Organe der Gesellschaft bilden die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

Geschäftsführung

Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, einen technischen und einen kaufmännischen Geschäftsführer, die gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG
durch Beschluss der Gesellschafter bestellt werden und diesen weisungsgebunden sind. Im Gesellschaftsvertrag der NHT wird im § 8
Abs. 1 normiert, dass beide Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam vertreten und falls Prokuristen bestellt sind, kann die Gesellschaft

Zl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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