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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.26

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Für Mitarbeiter, für die eine Pensionsrückstellung gebildet wurde, ist
gemäß geltender Betriebsvereinbarung nur für den halben Abfertigungsanspruch eine Rückstellung gebildet worden. Insgesamt erhöhte
sich die Position der Abfertigungsrückstellungen von € 1.494.424,47 im
Jahr 2013 auf € 1.502.175,56 im Jahr 2014. Im Zuge ihrer Einschau
verifizierte die Kontrollabteilung einzelne Berechnungen der Abfertigungsrückstellung. Sämtliche Stichproben der Rückstellungsdotierungen konnten seitens der Kontrollabteilung nachvollzogen werden.
Pensionsrückstellung

Die Pensionsrückstellung wurde bis zum Jahr 2014 vom Revisionsverband berechnet. Laut den Prüfungsunterlagen wurde das Teilwertverfahren mit einem Zinssatz von 2,5 % im Jahr 2014 und 3 % im Jahr
2013 verwendet. Der Jahresabschluss 2014 weist eine Rückstellung für
Altersvorsorge von € 7.822.261,00 gegenüber € 7.639.464,00 im Jahr
2013 aus. Der Betrag aus dem Jahr 2014 gliedert sich in 3 Angestellte,
1 Geschäftsführer, 1 Arbeiter und 15 Pensionisten.

Urlaubsrückstellung

Wenn zum Bilanzstichtag Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Urlaubstage nicht verbraucht haben, ist unternehmensrechtlich zum Zwecke einer periodengerechten Gewinnermittlung eine entsprechende
Abgrenzung für offene Urlaubstage zu bilden. Eine willkürlich vorgenommene Auswahl der Kontrollabteilung an einzelnen Berechnungen
der Urlaubsrückstellung ließ keine Auffälligkeiten erkennen. Im Jahresabschluss 2014 ist diese Rückstellung mit einem Wert von
€ 208.535,00 festgehalten worden. Im Jahr 2013 wurden für nicht konsumierte Urlaube € 179.970,00 rückgestellt.

Rückstellung für
Jubiläumsgelder –
Empfehlung

Der geltende Kollektivvertrag sah zum Prüfungszeitpunkt für langjährige Dienste der Angestellten nach einer Beschäftigung von 15, 25 und
35 Jahren jeweils mindestens ein Brutto-Monatsentgelt als einmalige
Anerkennungszahlung vor, das nach § 23 Abs. 1 des Angestelltengesetzes berechnet wird. Zusätzlich wird der Angestellte an seinem Ehrentag vom Dienst unter Fortzahlung seines Entgeltes befreit. Die
Rückstellung für Jubiläumsgelder belief sich im Jahr 2014 laut Jahresabschluss auf € 671.901,00 gegenüber € 617.078,00 im Jahr 2013.
Für die Kontrollabteilung war im Konnex mit der Jubiläumsrückstellung
auffällig, dass der kollektivvertragliche Urlaubsanspruch „am Ehrentag“
der Mitarbeiter grundsätzlich nicht bei der Rückstellungsberechnung
miteinbezogen wurde. Die Kontrollabteilung empfahl daher, den im
Kollektivvertrag verankerten freien Tag (Ehrentag) in der Berechnung
der Jubiläumsrücklage zu berücksichtigen.
Im Stellungnahmeverfahren sagte die NHT zu, im Rahmen der Bilanzerstellung des Jahres 2016 die erwähnten freien Tage (Ehrentage) für
die Berechnung der Jubiläumsrücklage zu berücksichtigen.
5.13 Vertragsverhältnisse der Geschäftsführer

Obergrenze gem. WGG

Zl. KA-02006/2016

Die Bezüge der Geschäftsführer werden im § 26 WGG mit einer Obergrenze normiert. Eine Überprüfung dieser Obergrenzen für die Geschäftsführer wird im Rahmen der jährlichen Prüfung durch den Revisionsverband wiederkehrend durchgeführt und wurde auch im korres-

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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