Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.30
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6.1 Baurecht
Angebot Baurecht
Die IKB AG trat als Eigentümerin der Grundstücke Gst. 1634/4 (Umspannwerk West) und Gst. 1634/1, beide KG 81111 Hötting, an die
NHT mit dem Wunsch heran, ein Konzept zur Errichtung eines Bürogebäudes oder alternativ von Mietwohnungen im Rahmen eines eingeräumten Baurechts für Gst. 1634/1 auszuarbeiten. Im Februar 2012
legte die NHT ein Baurechtsangebot, welches auf einem gemeinsam
von IKB AG und NHT erarbeiteten Konzept zur ökologischen und energiesparenden Ausführung und Betreibung der Wohnanlage beruhte.
Als Grundlage zur Berechnung des angemessenen Bauzinses gemäß
Wohnbauförderung diente eine Architekturstudie vom Oktober 2011,
welche die Bebauung einer Grundfläche von rd. 2.864 m² (2.730 m²
des damaligen Gst. 1634/1 zzgl. einer Teilfläche von ca. 134 m² von
Gst. 1634/4) mit 28 Mietwohnungen im Ausmaß von netto 2.029 m²
auswies. Des Weiteren sah die Planung 110 m² anrechenbarer Balkonund Terrassenflächen, 568 m² Privatgartenflächen, 29 TG-Stellplätze
sowie 2 oberirdische Stellplätze vor.
Als höchstzulässiger Baurechtszins im Sinne der Wohnbauförderung
Tirol errechnete sich auf Basis der damaligen Rechtslage unter Zugrundelegung der anrechenbaren Flächen und der höchstzulässigen
angemessenen Grundkosten pro m² anrechenbarer Fläche sowie Berücksichtigung von Nebenkosten ein Betrag von rd. € 42.245,00.
Vorvertrag
Baurechtsvertrag
In den AR-Sitzungen der NHT vom 26.03.2012 und der IKB AG vom
27.06.2012 wurde dem Abschluss eines Baurechtsvertrages grundsätzlich zugestimmt. Nachdem zu diesem Zeitpunkt lediglich eine architektonische Planungsstudie vorlag und somit wesentliche vertragsrelevante Parameter nicht bekannt waren, erfolgte die Umsetzung der ARBeschlüsse vorerst in Form eines Vorvertrages zum Baurechtsvertrag,
unterzeichnet am 14.06.2012 durch die NHT bzw. am 27.06.2012
durch die IKB AG.
Baurechtsvertrag
Der Abschluss des Baurechtsvertrages erfolgte am 08.11.2013 durch
die IKB AG bzw. 14.11.2013 seitens der NHT auf Grundlage des Vorvertrages unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausmaße des baurechtsgegenständlichen Grundstücks, der Bruttowohnnutzfläche
(Wohnnutzfläche der Wohnungen zzgl. 40 %-Anteil der Terrassen, Balkone und Loggien) und Privatgärtenflächen. Keine Anpassung erfolgte
für die Anzahl der Tiefgaragenstellplätze, welche weiterhin mit 29 anstelle von 27 angeführt wurden. Trotz Änderung der Parameter zur
Baurechtszinsberechnung, wurde dieser gleich dem Angebot und dem
Vorvertrag mit € 42.245,00 belassen.
Mit Tagebuchzahl TZ 4259/2014 erfolgte die Eröffnung einer neuen
Stammeinlage für Gst. 1634/1 sowie einer Baurechtseinlage mit Eintragung des Baurechts bis 31.12.2098 zugunsten der NHT sowie der Eintragung der Reallast zur Zahlung eines wertgesicherten jährlichen Bauzinses von € 42.245,00.
Zl. KA-02006/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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