Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.31
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6.2 Behörden
Anträge und
positive Erledigungen
Die Projekteinreichung zur Erlangung der Baubewilligung erfolgte am
14.08.2012 beim damaligen Amt für Bau-, Wasser- und Anlagenrecht
des Stadtmagistrats Innsbruck. Mit 29.11.2012 wurde der positive Bescheid unter Auflagen der Bau- und Feuerpolizei, der Verkehrsplanung
und des Tiefbaus/Straßenverwaltung sowie der aufschiebenden Bedingung der Rechtskraft des wasserrechtlichen Bescheids vom
29.11.2012 ausgestellt.
Mit Eingabe vom 08.04.2013 bzw. Ergänzungsunterlagen vom
20.08.2013 wurde um wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb
einer Grundwasserwärmepumpenanlage angesucht. Mit Bescheid des
Stadtmagistrats Innsbruck vom 02.10.2013 wurde die Entnahme von
Grundwasser zum Betrieb eine Wärmepumpenanlage und Einwirkung
auf das Grundwasser durch Versickerung über einen Rückgabebrunnen unter Auflagen befristet bis 31.12.2028 bewilligt. Im Zuge der Fertigstellungsmeldung wurde der Behörde die erweiterte Anlagennutzung
zu Kühlzwecken zur Kenntnis gebracht und von dieser nachträglich
genehmigt.
Im Oktober 2013 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Mit Fertigstellung und vor Übergabe der Wohnungen an die Mieter erteilte das Amt
der Bau- und Feuerpolizei mit Bescheid vom 10.04.2015 die Benützungsbewilligung.
6.3 Betriebsführungs-Contracting IKB AG
Energiedienstleistungen Das Bauvorhaben Vögelebichl 13a und 13b wurde in Zusammenarbeit
der IKB AG
von NHT und IKB AG als Pilotprojekt einer künftigen Kooperation in
den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare
Energien konzipiert und ausgeführt.
Die Unternehmen trafen eine Übereinkunft, für zukünftige Neubauvorhaben und Gebäudesanierungen den Einsatz innovativer Energiekonzepte zu prüfen und ggf. gemeinsam umzusetzen. In der gemeinsamen
Projektentwicklung des Bauvorhabens Vögelebichl sollte ein Konzept
erarbeitet werden, das nachhaltig für weitere, zeitlich daran anschließende Projekte herangezogen werden kann.
Ursprünglich wurde angedacht, dass die IKB AG eine Energielieferungs-Dienstleistung im Rahmen eines Contracting-Geschäftsmodells
erbringt. Dieses hätte u.a. die Projektierung, Errichtung und den Betrieb
inkl. Abrechnung der Wärmelieferungen umfasst. Im Zuge der Projektbearbeitung ergab sich die Notwendigkeit einer Adaptierung des Leistungsumfanges insofern, dass anstelle eines Anlagen-Contractings
lediglich der Betrieb, die Wartung sowie die Energielieferung in Form
eines Betriebsführungs-Contractings vereinbart wurden.
Ökostromtarifförderung
Zl. KA-02006/2016
Für die geplante Photovoltaikanlage war ursprünglich eine Ökostromtarifförderung durch die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
(OeMAG) genehmigt worden. Nachdem der Baubeginn der Wohnanlage von Februar 2013 auf den November desselben Jahres verlegt worden war, wurden die Rückziehung des ursprünglichen Förderan-
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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