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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.38

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Baukostensenkung –
Leistungs- und
Massenreduktionen

In Hinsicht auf die Einhaltung der angemessenen Baukosten gemäß
WBF waren die Angebote auf Einsparungspotentiale zu überprüfen. In
Folge wurden für mehrere Gewerke auch diverse Leistungs- und Masseneinsparungen vorgenommen. Daraus resultierende Bieterwechsel
waren von der Kontrollabteilung nicht zu verzeichnen. In Nachverhandlungen mit den Anbietern konnten zum Teil zusätzliche Sondernachlässe erreicht werden.

Bauausschuss und
Aufsichtsrat

Nachdem der Bauausschuss die Ergebnisse der Ausschreibungsphase
und der Nachverhandlungen erläutert hatte, wurde dem Aufsichtsrat die
Auftragsvergabe vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und beschloss die Beauftragung der Bauleistungen im Umfang von netto € 3.404.787,54.
7.4 Gesamtbaukosten und Wohnbauförderungsabwicklung

Wohnbauförderung –
Begehren

Mit Eingabe vom 24.10.2011 hatte die NHT das Ansuchen um positive
Begutachtung des 3. Bauabschnitts ZA11, Haus 5 und 6, an das Amt
der Tiroler Landesregierung übermittelt.
Das Begehren umfasste auf Basis der damaligen Planung nur 24 Mietkaufwohnungen mit einer Nettonutzfläche von 1.834,08 m². Die Bruttonutzfläche inkl. anrechenbarer Terrassen- und Balkonflächen betrug
1.986,58 m². Die Anzahl an TG-Stellplätzen wurde mit 37 angegeben.
Die angemessenen Baukosten gemäß Berechnungsmodalitäten der
Wohnbauförderung beliefen sich auf netto € 3.653.738,20. Auf Basis
der Bruttonutzflächen, anrechenbaren Privatgartenflächen und
TG-Stellplätze betrugen die angemessenen Grundkosten € 728.727,52.

Kuratorium –
Positive Begutachtung

Nach technischer Prüfung bestätigte die Abteilung Wohnbauförderung
des Amtes der Tiroler Landesregierung mit Schreiben vom 31.10.2011
die Richtigkeit der ausgewiesenen Flächen des Förderbegehrens sowie
die Gesamtbaukosten in Höhe von rd. € 3.653.700,00. In der im November 2011 durchgeführten Kuratoriumssitzung wurde das Bauvorhaben positiv begutachtet und zur Förderung empfohlen.

Anbotlegung

Im August 2012 reichte die NHT das Ansuchen auf Gewährung einer
Förderung nach dem TWFG 1991 bei der Abteilung Wohnbauförderung
ein. Der Kalkulation der angemessenen Gesamtbaukosten und Grundkosten wurden folgende Kennzahlen zugrunde gelegt:
Anzahl Wohnungen:
Anzahl TG-Stellplätze:
Nutzfläche netto:
Nutzfläche brutto:

27
46
1.812,78 m²
1.982,49 m²

Die Kostensummen I + II (Kosten für Gebäude und Außenanlagen) der
zergliederten Kostendarstellung beliefen sich auf netto € 3.494.051,07.
Für die Kostensumme III wurden netto € 743.822,93 ausgewiesen.
Nach Berücksichtigung eines pauschal für die Kostensummen I + II
berechneten Skontos in Höhe von 3 % bzw. € 104.821,53 ergaben sich
die Kostensummen I + II + III mit € 4.133.052,46.
Im Zuge der Umsetzung des 3. Bauabschnitts wurden 16
TG-Stellplätze gebaut, die in weiterer Folge der Bautengruppe ZA12
zugeordnet wurden. Die entsprechenden Positionen und Massen waren in den Leistungsverzeichnissen der Ausschreibungen für ZA11 beZl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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