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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.39

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rücksichtigt und von den beauftragten Leistungssummen umfasst. Im
Zuge der Anbotlegung und Endabrechnung mit der Abteilung Wohnbauförderung wie auch in der Baubuchhaltung der NHT wurden diese
TG-Stellplätze kostenmindernd für die Bautengruppe ZA11 bzw. kostensteigernd für ZA12 berücksichtigt. Die Berechnung richtete sich
nach den Kostenansätzen für Garagenstellplätze gemäß der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Wohnbauförderungsrichtlinie, woraus sich
für 16 TG-Stellplätze insgesamt Baukosten in Höhe von € 257.040,00
ergaben. Die Gesamtbaukosten gemäß Kostendarstellung reduzierten
sich dementsprechend auf € 3.876.012,46.
Die Grundkosten ergaben sich unter Berücksichtigung der Bruttonutzflächen, Anzahl der Stellplätze sowie Privatgartenflächen mit
€ 736.098,76.
Förderzusicherung
Wohnbauförderungskredit

Nach Prüfung der Unterlagen durch die Abteilung Wohnbauförderung
wurden die eingereichten Gesamtbaukosten in Höhe von
€ 3.876.012,46 bestätigt. Im November 2012 erfolgte die schriftliche
Zusicherung eines Wohnbauförderungskredites in Höhe von
€ 1.486.480,00. Dies entsprach dem Höchstförderfixsatz von € 820,00
pro m² Nettonutzfläche zum Zeitpunkt der positiven Begutachtung
durch das Kuratorium.
Im Zeitraum von Mitte Jänner 2013 bis Ende November 2013 konnte
die Buchhaltung der NHT 8 Zahlungseingänge in Gesamthöhe der Förderzusicherung verzeichnen.

Zusätzliche
Zuschussleistungen
Wohnbauförderung

Für die Errichtung einer Biomasseheizung sowie einer Solaranlage für
Heizung und Wasser leistete die Wohnbauförderung Tirol einen Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen in
Gesamthöhe von € 23.530,00.
Des Weiteren wurde ein Annuitätenzuschuss in Höhe von monatlich
€ 4.169,39 (das entspricht € 2,30 pro m² Nettonutzfläche) auf die Dauer
von 84 Monaten, wirksam ab 01.12.2013 gewährt.
Die Auszahlung der Zuschussleistungen erfolgt an die NHT, welche
diese kostenmindernd in der Mietzinskalkulation berücksichtigt.

Endabrechnung
Wohnbauförderung

Im April 2014 übermittelte die NHT die Endabrechnung an die Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung. Die
ermittelten Gesamtbaukosten ergaben sich zu netto € 3.839.465,34.
Dies entsprach einer Unterschreitung der angemessenen Gesamtbaukosten gemäß Förderungszusicherung um € 36.546,66.

(bau)abschnittsweise
Kostenaufteilung

Durch die Errichtung von 6 Wohnhäusern in drei Bauabschnitten
(ZA09 – ZA11) mit gemeinsamer Tiefgarage, Pellets- und Solaranlage
ergaben sich Kosten, welche Leistungen von zwei oder mehreren Bauabschnitten bedeckten. Diese Kosten wurden zwischen den einzelnen
Bauabschnitten aufgeteilt und verrechnet. In ausgewählten Bereichen
war die Aufteilung der Kosten auch auf die Bautengruppe ZA12 zu erweitern. Der Verteilungsschlüssel richtete sich nach dem Verhältnis der
Bruttonutzflächen zum Zeitpunkt der Kostenaufteilung. Durch die Verrechnung anteiliger Kosten aus ZA09 und ZA10 zu Lasten von ZA11

Zl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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