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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.47

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Forderungen gegen die Käufer gestellt würden. Ausgenommen hiervon
wurden über die Ausstattungsbeschreibung hinausgehende, tatsächlich
zur Ausführung gelangte Sonderwünsche.
Ende des Jahres 2012 informierte die Abteilung Wohnbauförderung
über die Zusicherung eines Wohnbauförderungkredites in Höhe von
€ 1.114.330,00 für die Mietwohnungen WA09. Die Kreditsumme en tsprach bei einer Gesamtnettonutzfläche von 1.358,94 m² dem Höchstförderfixsatz von € 820,00 pro m ² Nettonutzfläche zum Zeitpunkt der
positiven Begutachtung durch das Kuratorium. Im Zeitraum Februar
2013 bis Mai 2014 konnte die Buchhaltung der NHT diesbezüglich 8
Zahlungseingänge in Gesamthöhe von ebenfalls € 1.114.330,00 verzeichnen.
Zusätzliche
Zuschussleistungen
Wohnbauförderung

Im März 2014 ersuchte die NHT um Auszahlung der Zuschüsse für die
geförderten Solar- und Komfortlüftungsanlagen sowie für die Passivhaus-Ausführung der Wohnanlage. Die durch die WBF geleisteten Zuschüsse für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen für
die Bautengruppe WA09 beliefen sich auf € 169.790,00.
Für die Mietwohnungen WA09 wurde des Weiteren ein Annuitätenzuschuss in Höhe von monatlich € 3.125,56 (entspricht monatlich € 2,30
pro m² Nettonutzfläche) auf die Dauer von 84 Monaten, wirksam ab
01.03.2014 gewährt. Die Auszahlung erfolgt an die NHT, welche die
Zuschussleistung kostenmindernd in den Mietzinsberechnungen berücksichtigt.
Mit Einbringen der Endabrechnung beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung beantragte die NHT einen Zuschuss für ausgeführte barrierefreie Maßnahmen in Höhe von 65 % der
dafür aufgewendeten Baukosten von € 1.081,15. Die entsprechende
Zusicherung der Wohnbauförderung belief sich auf € 700,00 und konnte von der NHT zahlungstechnisch verbucht werden.

Endabrechnung
Wohnbauförderung

Im Juli 2014 übermittelte die NHT die Endabrechnung des objektgeförderten Bauvorhabens WA09 an die Abteilung Wohnbauförderung des
Amtes der Tiroler Landesregierung. Gemäß Endabrechnung mit der
Wohnbauförderung betrugen die anteiligen Gesamtbaukosten für
WA09 rd. € 3.058.951,00. Ein Kostennachweis für die zum Teil subjektgeförderten Wohnungen der Bautengruppe WA10E war gegenüber
der WBF nicht zu führen.
Im Vergleich zur Anbotlegung trat für WA09 eine Änderung der anrechenbaren TG-Stellplätze von 37 auf 35 ein, woraus sich eine Reduktion der anteiligen Gesamtbaukosten gegenüber der Förderzusicherung
ergeben hatte. Unter Berücksichtigung sämtlicher objektbezogener
Zuschläge für Solaranlage, Passivhausstandard und besondere bauliche Erschwernisse sowie der mit 01.08.2013 erfolgten Erhöhung der
Kostensätze für die angemessenen Baukosten blieben die endabgerechneten Gesamtbaukosten für WA09 jedoch in der Angemessenheit
gemäß WBF in Höhe von € 3.088.024,04.
Die diesbezügliche Anpassung der angemessenen Gesamtbaukosten
für WA09 wurde seitens der Abteilung Wohnbauförderung akzeptiert
und die Angemessenheit der endabgerechneten Kosten gemäß Kostendarstellung bestätigt.

Zl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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