Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.48
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Aufwendungen nach
Kostensummen
Die gemeinsam für WA09 und WA10E geführte Kostendarstellung gemäß Endabrechnung Wohnbauförderung wies die Kostensummen I + II
mit netto € 4.633.321,46 und die Kostensumme III mit € 936.054,62
aus. Die lukrierten Skonti beliefen sich auf € 138.321,90.
Gegenüberstellung
Anbotlegung und
Endabrechnung
In einer Gegenüberstellung der Angebote und Abrechnungen der Kostensumme I + II zur Endabrechnung zeigten sich in den Gewerken
Zimmererarbeiten, Maler- und Anstreicherarbeiten sowie Lüftungs- und
Elektroinstallationen Kostenüberschreitungen von bis zu 36,18 % je
Gewerk. Diesen standen u.a. Kostenunterschreitungen in den Gewerken Schlosserarbeiten, Estricharbeiten, Trockenbauarbeiten oder auch
Tischlerarbeiten zwischen 7,23 % und 15,04 % gegenüber. Im Gesamtergebnis wiesen die Kostensummen I + II gemäß Endabrechnung
eine Unterschreitung der Angebotspreise um netto rd. € 20.100,00 aus.
Die Kostensumme III enthielt u.a. die Honorare für Eigenleistungen der
NHT. Nachdem die Erlöse aus dem Verkauf der Eigentumswohnungen
WA10E, wie bereits in der Bauvorbereitungsphase erwartet, hinter den
zugeordneten Grund- und Baukosten zurückblieben waren, war die
NHT veranlasst, einen teilweisen Verzicht auf Honorare für verrechenbare Eigenleistungen in Gesamthöhe von € 59.172,31 auszuüben.
9 IN168 – Innsbruck / Vögelebichl 13a und 13b – Mietwohnungen
9.1 Bezugskalkulation
Übergabe der
Wohnanlage
Die Wohnanlage Innsbruck / Vögelebichl 13a und 13b mit 26 Mietwohnungen wurde am 17.04.2015 an die Mieter übergeben. Die Mietzinsvorschreibung erfolgte ab 01.05.2015.
Noch keine bestätigte
Endabrechnung mit der
Wohnbauförderung
Berechnungsgrundlage für die Mietzinsvorschreibung war die so genannte „Bezugskalkulation“, welche von der NHT mit Datum
10.02.2015 erstellt worden ist.
Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung war die von der NHT
bei der Wohnbauförderung eingereichte Endabrechnung noch nicht
bestätigt bzw. genehmigt. Mit einer Anpassung der Bezugskalkulation
war somit erst bei Genehmigung der Endabrechnung durch die Wohnbauförderung zu rechnen.
Jährliche (Brutto-)Miete
(inkl. Nebenkosten)
Gemäß der von der NHT durchgeführten Bezugskalkulation belief sich
die gesamte jährliche Miete (inkl. Nebenkosten) auf einen Betrag von
€ 218.142,47. Im Verhältnis zur gesamten Nettowohnnutzfläche von
2.032,43 m² bedeutete das einen monatlichen (Brutto-)Mietzins im
Ausmaß von € 8,94 pro m².
Im Detail beinhaltete dieser Gesamtbetrag einerseits die Summe für
den Kapitaldienst in Höhe von € 13 8.337,59. Dieser Gesamtkapitaldienst berücksichtigte die jährlichen Grundkosten in Höhe von
€ 43.709,82 sowie die Jahreskosten für die zur Finanzierung der Ba ukosten beanspruchten Darlehen in Höhe von € 150.722,84. Unter A bzug des Annuitätenzuschusses (€ 2,30 pro m² NWnfl. pro Monat) im
jährlichen Ausmaß von € 56.095,07 ergab sich als Gesamtkapitaldienst
ein Betrag in Höhe von € 138.337,59.
Zl. KA-02006/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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