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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.49

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Andererseits waren in diesem Gesamtbetrag für Miete die jährlichen
finanziellen Erfordernisse für Instandhaltung, Rücklagenkomponenten,
Verwaltungs-, Betriebs- und Heizkosten, Warmwasser und Umsatzsteuer im betraglichen Ausmaß von € 79.804,88 enthalten.
Mietzinsvorschreibungen für
konkrete Wohnungen

Umgelegt auf konkrete Wohnungen ergab sich als geringste monatliche
Mietzinsvorschreibung ein Betrag in Höhe von (brutto) € 554,07 für eine
2-Zimmer-Wohnung mit einer Wnfl. von 62,78 m² samt 7,80 m² Terrasse, 4,49 m² Kellerabteil sowie einem Autoabstellplatz in der Tiefgarage.
Die höchste monatliche Mietzinsvorschreibung lag bei einem Betrag
von (brutto) € 809,31 für eine 4 -Zimmer-Wohnung mit einer Wnfl. von
90,71 m² samt 7,80 m² Balkon, 5,75 m² Kellerabteil sowie einem Tiefgaragenabstellplatz.

Grundkosten –
Baurecht

Das Grundstück Nr. 1634/1 (EZ 4937 KG 81111 Hötting), auf dem das
Wohnbauprojekt Vögelebichl realisiert worden ist, befindet sich im Eigentum der IKB AG. Mit Baurechtsvertrag vom 08./14.11.2013 wurde
von der IKB AG zugunsten der NHT an diesem Grundstück ein Baurecht bestellt.

Höhe des
Baurechtszinses
gem. Baurechtsvertrag – „vorläufiger
Betrag“

Für die Kontrollabteilung war der in der Bezugskalkulation von der NHT
als Baurechtszins in Ansatz gebrachte Betrag von € 42.328,12 z unächst nicht nachvollziehbar. Dies vordergründig deshalb, da sich der
Baurechtszins gemäß dem abgeschlossenen Baurechtsvertrag auf
einen jährlichen nach dem VPI 2010 zu valorisierenden Betrag von
(netto) € 42.245,00 beläuft. Bei Vollzug der vertraglich bestimmten
Wertanpassungsklausel hätte sich per 01.01.2015 ein valorisierter Baurechtszins im Ausmaß von (netto) € 42.867,97 ergeben.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit
zeigten, dass der im Baurechtsvertrag als Baurechtszins festgesetzte
Betrag von (netto) € 42.245,00 einen „vorläufigen“ Betrag d arstellt. Im
Baurechtsvertrag ist u.a. festgehalten, dass sich dieser Bauzins „unter
Zugrundelegung einer Nettonutzfläche für die Wohnungen von
2.032,43 m², Balkone und Terrassen usw. von 126,79 m² (40 %-Anteil),
29 Tiefgaragenabstellplätzen sowie 2 oberirdischen Stellplätzen (Berechnung der angemessenen Grundkosten nach den Vorgaben der
Tiroler Wohnbauförderung abzüglich der Nebenkosten; Flächen werden ebenfalls nach der Tiroler Wohnbauförderungsrichtlinie berechnet)“
ergibt. Für den Fall, dass sich die der Bauzinsbildung zu Grunde gelegten gesetzlichen oder faktischen Parameter ändern (insbesondere Änderungen des TWFG bzw. der auf dessen Basis erlassenen Richtlinien,
Änderungen der Nutzflächen usw.) war vorgesehen, dass für die endgültige Ermittlung des Bauzinses diese neuen Größen Verwendung
finden.

Berechnungsdokumentation
des in der
Bezugskalkulation
angesetzten
Baurechtszinses

Zl. KA-02006/2016

Der in der Bezugskalkulation von der NHT in Ansatz gebrachte Betrag
von € 42.328,12 wurde der Kontrollabteilung auf deren Nachfrage mittels einer Berechnung der NHT vom 15.01.2015 nachgewiesen. Ausgehend von einem sich anhand der tatsächlichen relevanten Rechengrößen (Wnfl., TG-Plätze etc.) gemäß den Bestimmungen der Wohnbauförderung ergebenden maximal möglichen Baurechtszins von jährlich (netto) € 41.713,00 errechnet sich bei Durchführung der Werta npassung per 01.01.2015 der in der Bezugskalkulation angesetzte BauBericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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