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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.50

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rechtszins in Höhe von € 42.328,12. Dieser war für die Kontrollabte ilung anhand der von der NHT bereitgestellten Dokumentationen nachvollziehbar.
Anpassung
Berechnungsparameter
angemessene
Grundkosten – jedoch
keine Anpassung des
Bauzinses im
Baurechtsvertrag

Der Umstand, dass es sich bei dem im Baurechtsvertrag fixierten Bauzins in Höhe von (netto) € 42.245,00 l ediglich um einen „vorläufigen“
Wert handelt, war für die Kontrollabteilung nicht gänzlich verständlich.
Dies vor allem deshalb, da im Vorfeld des Baurechtsvertragsabschlusses zwischen IKB AG und NHT mit Datum 14.06./27.06.2012 ein Vorvertrag zu einem Baurechtsvertrag abgeschlossen worden ist. In diesem Vorvertrag war der Bauzins ebenso mit einem „vorläufigen“ Betrag
von € 42.245,00 angegeben und der Hinweis enthalten, dass sich di eser unter Zugrundelegung einer Nettonutzfläche für die (damals noch
28) Wohnungen von 2.029 m², Balkone und Terrassen usw. von
110 m² (40%-Anteil), 29 TG-Plätze sowie 2 oberirdische Stellplätze
gemäß der Studie des Architekten ergibt.
In dem in weiterer Folge abgeschlossenen Baurechtsvertrag wurden
einzelne für die Höhe des Bauzinses maßgebliche Berechnungsparameter zwar aktualisiert. Die 29 anstelle der tatsächlich errichteten
27 TG-Plätze blieben im Baurechtsvertrag allerdings ebenso unverändert, wie auch die Höhe des Bauzinses im Vertrag offenbar nicht angepasst worden ist.

Baurechtszins –
Differenz zu Lasten
der NHT –
Empfehlung

Wie die Vorschreibung des Baurechtszinses der IKB AG an die NHT für
das Jahr 2016 gezeigt hat, ging die IKB AG offensichtlich von dem im
Baurechtsvertrag festgeschriebenen Betrag von (netto) € 4 2.245,00
aus. Dieser Betrag wurde nämlich von der IKB AG mit Rechnung vom
31.01.2016 als Baurechtszins für das Jahr 2016 an die NHT vorgeschrieben.
Die nominale Differenz zwischen dem im Baurechtsvertrag enthaltenen
„vorläufigen“ Bauzins in Höhe von (netto) € 42.245,00 und dem auf der
Grundlage der tatsächlichen Berechnungsparameter ermittelten endgültigen Bauzins in Höhe von (netto) € 41.713,00 belief sich auf jährlich
(netto) € 532,00 zu Lasten der NHT. Bezogen auf die Baurechtsdauer
von 85 Jahren hätte sich unter Berücksichtigung der baurechtszinsfreien letzten 3 Jahre ein (nicht wertangepasster) Differenzbetrag von
(netto) € 43.624,00 ergeben. Unter Hinzurechnung einer von der Ko ntrollabteilung angenommenen jährlichen Wertanpassungsrate von
1,0 % ließ sich ein Differenzbetrag zu Lasten der NHT im Ausmaß von
(netto) € 67.099,63 errechnen.
Aufgrund der von der Kontrollabteilung aufgezeigten Differenzen zu
Lasten der NHT wurde von ihr empfohlen, mit der IKB AG Kontakt aufzunehmen und die Höhe des Baurechtszinses in Übereinstimmung mit
dem Ansatz in der Bezugskalkulation der NHT zu verhandeln bzw. richtigzustellen. Im Anhörungsverfahren berichtete die NHT, dass der Baurechtszins entsprechend den Bestimmungen des Baurechtsvertrages
bzw. den tatsächlichen und vom Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Wohnbauförderung bestätigten Nutzflächen berechnet
worden sei. Mit Schreiben vom 23.05.2016 wären der IKB AG die aktuellen Werte des Baurechtszinses samt Indexierung mitgeteilt und der
daraus resultierende Differenzbetrag überwiesen worden.

Zl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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