Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.61
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11 WA09/WA10E – Wattens / Lange Gasse –
Miet- und Eigentumswohnungen
Wohnbauprojekt
Im Bereich der Grundstücksadresse Lange Gasse 10 und 12 wurden in
Wattens – Lange Gasse Wattens von der NHT Wohnanlagen errichtet. Die Objektbezeichnung
WA09 bezieht sich dabei auf die Mietwohnanlage Lange Gasse 10 mit
21 Mietwohnungen, während die Bautengruppe WA10E die Wohnanlage Lange Gasse 12 mit 14 Eigentumswohnungen kennzeichnet.
11.1 WA09 – Wattens / Lange Gasse 10 – Mietwohnungen
Übergabe der
Wohnanlage
Die Wohnanlage WA09 ist am 21.02.2014 an die Mieter übergeben
worden. Die Vorschreibung der Miete erfolgte ab 01.03.2014.
Bezugskalkulation –
jährliche (Brutto-)Miete
Die Bezugskalkulation, auf deren Basis die Erstvorschreibung an die
Mieter ab 01.03.2014 berechnet worden ist, wurde von der NHT mit
Datum 13.01.2014 erstellt.
Die gesamte (Brutto-)Miete (also inkl. Nebenkosten) belief sich jährlich
auf einen Betrag von € 123.026,18.
Dabei betrug der Gesamtkapitaldienst € 73.369,46 ( €9.669,56 für
Grundkosten, € 90.063,64 Annuitäten für das Bankdarlehen,
€ 11.143,00 Rückzahlungserfordernis für das WBF -Darlehen abzüglich
€ 37.506,74 WBF -Annuitätenzuschuss). Auf Nebenkosten für Instandhaltung, Rücklagenkomponente, Verwaltungs-, Betriebs- und Heizkosten, Warmwasser sowie Umsatzsteuer entfiel ein Betrag von
€ 49.656,72.
Bezogen auf die gesamte Nettowohnnutzfläche aller 21 Mietwohnungen im Ausmaß von 1.358,94 m² bedeutete das einen monatlichen
(Brutto-)Mietzins von € 7,54 pro m² NWnfl.
Mietzinsvorschreibungen für
konkrete Wohnungen
Die betraglich geringste monatliche Mietzinsvorschreibung lag bei
(brutto) € 363,93 für eine 2 -Zimmer-Wohnung mit 47,69 m² Wnfl. samt
13,04 m² Balkon, 5,10 m² Kellerabteil und einem Tiefgaragenabstellplatz.
Die höchste monatliche Mietzinsvorschreibung im Betrag von (brutto)
€ 613,40 war für eine 3 -Zimmer-Wohnung mit 80,51 m² Wnfl. samt
25,56 m² Terrasse, 78,63 m² Garten, 8,19 m² Kellerabteil und einem
Tiefgaragenabstellplatz zu bezahlen.
Bezugskalkulation
Bauspardarlehen zur
Ausfinanzierung der
Baukosten –
Selbstbindung der
betroffenen
Bausparkasse
hinsichtlich des
höchstzulässigen
Zinssatzes gemäß
TWFG auch im Falle
von WA09
Zl. KA-02006/2016
– Das in der Bezugskalkulation zur Bedeckung der Baukosten berück-
sichtigte Ausfinanzierungsdarlehen im Betrag von € 1.768.807,00 ist
bei derselben Bausparkasse und auch zu denselben Konditionen beansprucht worden, bei der auch die Finanzierung der Baukosten des
Objektes ZA11 erfolgt ist. Daher treffen die von der Kontrollabteilung
beim Wohnbauprojekt ZA11 im Zusammenhang mit der Verzinsung
bzw. der wohnbauförderungsrechtlichen Zinsobergrenze formulierten
Ausführungen auch für das Projekt WA09 zu.
Gemäß dem am 08.02.2013 von der NHT unterfertigten Schuldschein
richtet sich die Verzinsung des Darlehens nach dem 6-M-Euribor zuzüglich eines Aufschlages von 0,70 %.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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