Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.63
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Die Kontrollabteilung empfahl auch in diesem Fall, den Zinsaufschlag
zu überprüfen und bei allfälligen künftigen Mietzinskalkulationen den
ihrer Meinung nach korrekten Aufschlag von 0,70 % zu verwenden. In
der abgegebenen Stellungnahme bestätigte die NHT, dass die Berechnung der Zinsaufschläge überprüft und zum 01.07.2016 korrigiert worden wäre.
Mietzinskalkulation
anlässlich
Endabrechnung per
01.07.2015 – jährliche
(Brutto-)Miete
Die Tiroler Wohnbauförderung bestätigte bzw. genehmigte die Endabrechnungssumme des Projektes WA09 im Betrag von € 3.058.951,00
mit Schreiben vom 19.03.2015. Auf Basis dieser Endabrechnungssumme führte die NHT am 02.06.2015 die Mietzinskalkulation durch,
welche für die Mietzinsvorschreibung ab 01.07.2015 Gültigkeit besaß.
Insgesamt ergab sich im Zuge der Mietzinskalkulation anlässlich der
Endabrechnung mit der Wohnbauförderung ein für die Mietzinsvorschreibung ab 01.07.2015 maßgeblicher jährlicher (Brutto-)Mietzins
(inkl. Nebenkosten) in Höhe von € 125.654,63. In Verbindung mit der
gesamten (Netto-)Wohnnutzfläche von 1.358,94 m² ergab sich ein monatlicher (Brutto-)Mietzins von € 7,71 pro m².
Mietzinskalkulation
anlässlich
Endabrechnung –
Grundkosten –
Empfehlung
Hinsichtlich des als angemessene Grundkosten nach den Bestimmungen des TWFG von der NHT in der Mietzinskalkulation angesetzten
Betrages in Höhe von € 506.943,86 merkte die Kontrollabteilung an,
dass für die Ermittlung dieses Gesamtbetrages von der NHT neben der
objektbezogenen Brutto-Wohnnutzfläche von 1.473,64 m² sowie der
Fläche der Privatgrundstücke von 266,36 m² die Fläche für 37 Tiefgaragenabstellplätze berücksichtigt worden ist. Die von der NHT gegenüber der Tiroler Wohnbauförderung durchgeführte Endabrechnung
weist in diesem Punkt lediglich 35 dem Projekt WA09 zuordenbare
Tiefgaragenabstellplätze aus. Eine dahingehende Berichtigung der
angemessenen Grundkosten ergab gemäß den Berechnungen der
Kontrollabteilung einen Gesamtbetrag von € 503.797,46. Dieser Betrag
entspricht auch der vom technischen Büro der NHT erstellten Berechnung der angemessenen Grundkosten vom 23.07.2014.
Die Kontrollabteilung empfahl der NHT, die bei den Mietzinskalkulationen betreffend das Objekt WA09 in Anschlag gebrachten angemessenen Grundkosten von € 506.943,86 in Verbindung mit ihrem Hinweis zu
überprüfen und allenfalls anzupassen. Die NHT berichtete in ihrer abgegebenen Stellungnahme, dass die neue Zuordnung der beiden
Parkplätze im Zuge der Endabrechnung aufgrund notwendiger baulicher Änderungen erfolgt sei. Die entsprechend den adaptierten Flächen (korrigierten) Grundkosten würden den Mietern bereits vorgeschrieben werden.
Mietzinskalkulation
anlässlich
Endabrechnung –
Nominalzinssatz
Bauspardarlehen
Zl. KA-02006/2016
Die Annuität betreffend das Bauspardarlehen zur Ausfinanzierung der
Baukosten wurde von der NHT im Tilgungsplan mit einem Nominalzinssatz von 1,25 % p.a. berechnet. Die Berechnungsdokumentation
betreffend den zur Berechnung des Tilgungsplans verwendeten Zinssatz erfolgte in der Weise, dass sich ausgehend von einem
6-M-Euribor-Wert von 0,171 % unter Hinzurechnung des Zinsaufschlages von 0,57 % (dieser liegt korrekterweise bei 0,70 %) zuzüglich eines
Sicherheitsaufschlages von 0,75 % ein Nominalzinssatz von 1,491 %
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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