Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.66
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Mietverträge
für zusätzlich
vermietete Tiefgaragenabstellplätze –
unterschiedlich
vereinbarte
Verbraucherpreisindizes –
Empfehlung
Bei der Sichtung der zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Mietverträge
hinsichtlich der zusätzlich vermieteten Tiefgaragenabstellplätze war für
die Kontrollabteilung auffällig, dass in den Verträgen uneinheitliche
Verbraucherpreisindizes (VPI 2010 und VPI 1996) als Grundlage für
die Wertsicherung fixiert worden sind.
Eine dahingehende Abklärung durch den Leiter des Bereiches Wohncenter und Recht der NHT ergab, dass jene Verträge, die vom Bereich
Wohncenter und Recht formuliert wurden, mit dem VPI 2010 abgeschlossen worden sind. Mietverträge für Tiefgaragenplätze, welche im
Zuge eines späteren Bestandnehmerwechsels von der NHTHausverwaltung abgeschlossen wurden, sehen den VPI 1996 vor.
Im Sinne einer einheitlichen Mietvertragsformulierung und dadurch gewährleistbaren einheitlichen Handhabung der Wertsicherung empfahl
die Kontrollabteilung, die offenbar in diesem Punkt bestehenden unterschiedlichen Mietvertragsvorlagen anzugleichen.
Im Anhörungsverfahren berichtete die NHT, dass die Wertsicherung mit
Aktenvermerk der Geschäftsbereichsleiter Finanzen sowie Wohncenter
und Recht vom 17.05.2016 einheitlich für sämtliche künftige Wertsicherungen auf den Verbraucherpreisindex 2015 festgelegt worden wären.
Sämtliche Mietvertragsvorlagen betreffend Autoabstellplätze seien inhaltlich vereinheitlicht und zudem auch bereits die einheitliche Indexierung mitaufgenommen worden.
11.2 WA10E – Wattens / Lange Gasse 12 – Eigentumswohnungen
Übergabe der
Wohnanlage
Die Eigentumswohnanlage WA10E ist ebenso wie die Mietwohnanlage
WA09 am 21.02.2014 an die Eigentümer übergeben worden.
Subjektgeförderte
bzw. „frei finanzierte“
Eigentumswohnungen
Von den insgesamt 14 errichteten Eigentumswohnungen wurden von
der NHT 10 Wohnungen im Rahmen des geförderten Wohnbaus (Subjektförderung) verkauft. Die verbleibenden 4 Wohnungen sind von der
NHT als so genannte „frei finanzierte Eigentumswohnungen“ veräußert
worden. Das bedeutet, dass diese außerhalb des Förderregimes der
Tiroler Wohnbauförderung zum Verkauf gelangt sind und damit die
Preisfestsetzung seitens der NHT nicht den wohnbauförderungsrechtlichen Vorschriften entsprechen musste.
(Brutto-)Verkaufspreise
Insgesamt konnte die NHT aus der Veräußerung der 14 Eigentumswohnungen einen Verkaufserlös im gesamten Ausmaß von
€ 3.478.282,18 erzielen, wobei jeder verkauften Wohnung 2 Tiefgar agenabstellplätze zugeordnet waren:
Zl. KA-02006/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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