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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.76

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Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung darüber hinaus
mitgeteilt, dass bei zukünftigen Unklarheiten von Honorarforderungen
aus dem Ausland Kontakt mit dem Amt für Rechnungswesen aufgenommen werde, um eine korrekte Verbuchung zu gewährleisten.
Anmietung und
Reinigung einer
WC-Kabine –
Abweichung zwischen
Offert und Rechnung

Im Zuge der Prüfung einer Rechnung in Höhe von € 126,00 und des
angeforderten entsprechenden Offertes im Zusammenhang mit der
Anmietung und Reinigung einer WC-Kabine für den Kunsteislaufplatz
O-Dorf stellte die Kontrollabteilung fest, dass der Mietpreis der
WC-Kabine um € 3,00/pro Tag angeboten worden ist. Lt. Rechnung
wurde jedoch ein Betrag von € 3,50/pro Tag fakturiert.
Die Kontrollabteilung hat den zuständigen Sachbearbeiter des Amtes
für Sport auf diese Differenz aufmerksam gemacht. Nach Rückfrage bei
der betreffenden Firma hat dieser mitgeteilt, dass es sich um ein Versehen der Firma handelte und selbstverständlich der angebotene Preis
Gültigkeit hat. Eine vom Amt für Sport durchgeführte Nachprüfung der
bis zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlten Rechnungen hat des Weiteren ergeben, dass dort ebenfalls der höhere Preis von € 3,50 verrechnet worden war. Die betreffende Firma hat umgehend entsprechende
Gutschriften in Höhe von insgesamt € 88,00 übermittelt, die der Kontrollabteilung in Kopie vorgelegt wurden. Der zuständige Sachbearbeiter des Amtes für Sport informierte die Kontrollabteilung darüber, dass
innerhalb des Referates bereits geeignete Vorkehrungen getroffen
wurden, um in Zukunft bei der Rechnungskontrolle solche Fehler so
weit wie möglich auszuschließen.
Im Rahmen der Stellungnahme bekräftigte der zuständige Sachbearbeiter, dass die bereits erwähnten Vorkehrungen durch das neue Programm GeOrg sowie die in diesem Zusammenhang erfolgte Neuaufteilung von Aufgabengebieten der SachbearbeiterInnen durchgeführt
worden seien. Somit wäre mit der Auftragsvergabe, dem Angebot, der
Bestellung sowie der Rechnung alles in einer Hand bzw. alles in einem
entsprechenden Buchhaltungssystem vereint und dokumentiert.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben

Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von Bau- u. Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, die meist in Form einer Bankgarantien abgelöst werden. Vor
Ablauf einer Bankgarantie bzw. des Gewährleistungszeitraums führen
Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine
gemeinsame Beschau der besicherten Leistung(en) durch.
Liegt ein gewährleistungsrelevanter Sachmangel vor, erfolgt in der Regel eine Mangelbehebung durch den Auftragnehmer. Sollte dieser die
Behebung des Mangels verweigern oder unangemessen verzögern
bzw. diesem nicht möglich sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers),
dient der Haftungsrücklass zur Bedeckung der Ersatzvornahme. Wenn
keine Mängel festgestellt werden, erfolgt die Freigabe des Haftungsrücklasses.

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Zl. KA-03014/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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