Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.59

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 52 -

Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
unterbricht um 13:15 Uhr die Sitzung und
Bgm. Willi setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 14:45
Uhr wieder fort.
Schriftführerin Zagrajsek übernimmt die
Schriftführung.
GRin DI Achhorner betritt den Sitzungssaal.
20.

V-KJ 17262/2021
Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen der
Sprachförderung gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über
die Elementarpädagogik

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.12.2021:
Dem Abschluss der vorliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen der Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik wird zugestimmt.
Die finanziellen Mittel werden als Einnahme
unter den laufenden Transferzahlungen des
Landes verbucht (HHSt. 2/240000-861000).
21.

V-KJ 00056/2022
Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.01.2022:
Dem Abschluss des vorliegenden Fördervertrages der Tiroler Landesregierung im
Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungsund Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
Die finanziellen Mittel werden als Einnahme
unter den laufenden Transferzahlungen des
Landes verbucht (HHSt. 2/240000-861000).

GR-Sitzung 26.01.2022

22.

V 170/2022
Aussetzung der Valorisierung der
Tarife für Mittagessen und Verabreichungszuschlag an Innsbrucker Pflichtschulen

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 12.01.2022,
die jährliche und automatische Valorisierung
(in der Regel eine jährliche Steigerung um
€ 0,10 pro Mahlzeit) der Tarife für Mittagessen und Verabreichungszuschlag in den
städtischen Pflichtschulen für das Schuljahr
2022/23 auszusetzen.
StRin Mag.a Mayr: Es geht hier um die Aussetzung der Erhöhung des Mittagstischtarifes in den Volks- und Mittelschulen. Warum
das gemacht werden soll, möchte ich kurz
mit einer Erklärung in diesem Gremium hinterlegen.
Im Moment beträgt der Normaltarif für ein
Mittagessen € 5,10, es gibt aber auch Ermäßigungen. Angeboten wird ein dreigängiges Menü, das von der Innsbrucker Soziale
Dienste GmbH (ISD) zubereitet und angeliefert wird und qualitativ sehr hochwertig ist.
Dennoch muss man sagen, dass diese
€ 5,10 im bundesweiten Vergleich zum Mittagessen anderer Landeshauptstädte inzwischen sehr hoch liegen. Die Indexierung erfolgt automatisch, wozu es einen Gemeinderatsbeschluss aus früheren Zeiten gibt.
Als die Grenze von € 5,-- überschritten
wurde, gab es aus den Schulen bzw. von
den Eltern Rückmeldungen. Es mag sein,
dass das Essen das wert ist.
Jedes Essen wird von der Stadt Innsbruck
mit ca. € 1,-- gefördert, was sich unglaublich
summiert. Dazu ein Beispiel: Eine Familie
mit einem Kind zahlt € 35,-- pro Monat für
das Tagesheim, also für die Nachmittagsbetreuung, wenn ein Kind den ganzen Tag die
Schule besucht. Dies bitte nicht mit der
Ganztagsschule verwechseln, bei der die
Tarife aber gleich sind. Man bezahlt also für
die Nachmittagsbetreuung und für das Essen noch einmal extra. Das sind pro Essen
eben diese inzwischen € 5,10. Das bedeutet
eine Ausgabe pro Kind und Monat in Höhe
von € 101,--.
Bei drei Kindern, was nicht selten vorkommt, die alle in so einer Schule in der